Wie hoch sollte die Entschädigung für die Zwangssterilisation von Trans*Personen sein?
In Deutschland wurden bis 2011 Trans*Personen zwangssterilisiert die ihr Geschlecht anpassen wollten.
Frauen sollten nicht schwängern und Männer nicht gebären. Aus dem Grund wurde der §8 des TSG verabschiedet.
Das Bundesverfassungsgericht hebte den sexistischen, menschenverachtenden Paragraphen auf. Es ist eine Menschenrechtsverletzung der Betroffenen.
Doch auch über 10 Jahren ist das dunkle Kapitel noch nicht abgeschlossen.
In Schweden und den Niederlanden wo die Rechtslage ähnlich wie in Deutschland war ,wurden Trans*Personen entschädigt.
Die Niederlande baten die Trans*Personen um Vergebung die sich Zwangsterlisieren mussten und gab jeder Person steuerfrei 5000€. In Schweden waren es umgerechnet ca 22.500€
Nun wird nach der Ankündigung von Lisa Paus (Bundesfamilieniministerin) über eine Entschädigung verhandelt.
Trans*Personen die sich Zwangssterlisieren mussten werden Entschädigt - Endlich. (Wie auch damals die Homosexuellen Menschen die wegen ihrer Homosexualität ins Gefängnis mussten)
Meine Frage:
Wie hoch sollte die Entschädigung an die Trans*Personen sein?
Wieso wurden Trans*Personen nicht schon früher Entschädigt?
Belege für Deine Behauptung?
Das ist aber keine Zwangssterilisation im eigentlichen Sinn. Zwangssterilisationen verbindet man im Allgemeinen mit den Sterilisationen im Dritten Reich.
Betroffene sagen das es eine Zwangssterilisation ist. Andere Medien sind eindeutiger https://www.siegessaeule.de/magazin/4527-zwangssterilisation-von-trans-personen/
Müsste es nicht heißen "Der oder die Transsexuelle" statt "Trans*Personen" ?
Nein, das Wort „Transsexuelle“ wird nicht Empfohlen.
15 Antworten
es war keine zwangssterilisation und es war damals alles legal. es war halt ne andere rechtsprechung.
Du musstest für eine Personenstandsänderung eine Geschlechtsangleichende OP gehabt haben: ist z.b. in rumänien und türkei immer noch so.
also du hast die wahl willste ne personenstandsänderung musste ne GA op machen.
da wurde niemand zu gezwungen da sie immer noch die wahl hatten keine Personenstandsänderung zu machen
Eher sollten die Transpersonen die Kosten für diese geschlechtsverändernde Operation, die von den Krankenkassen finanziert wurden, zurückzahlen, wenn es sich herausstellt, dass diese doch nicht so wichtig für ihr persönliches Glück war, wie sie damals dachten.
Zunächst ist es wichtig, den Schaden anzuerkennen, der durch die Zwangssterilisation von Transgender-Personen entsteht. Diese Praxis stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar und verursacht bei den Betroffenen ein großes physisches, emotionales und psychologisches Trauma. Die Entschädigung sollte die Schwere des verursachten Schadens widerspiegeln und darauf abzielen, das erlittene Unrecht und Leid wiedergutzumachen.
Zweitens sollte die Entschädigung den wirtschaftlichen Verlusten Rechnung tragen, die Transsexuelle infolge der Zwangssterilisation erlitten haben. Wenn beispielsweise eine transsexuelle Person aufgrund der Operation kein biologisches Kind bekommen konnte, sind ihr möglicherweise Kosten für alternative Fortpflanzungsmethoden wie Adoption oder Leihmutterschaft entstanden. Die Entschädigung sollte darauf abzielen, diese finanziellen Verluste zu decken.
Für die Frage, warum Transmenschen nicht früher entschädigt wurden, gibt es viele mögliche Gründe. Es kann einige Zeit gedauert haben, bis sich die Gesellschaft des Schadens bewusst wurde, der durch Zwangssterilisationen verursacht wird, und bis Transpersonen sichtbar wurden und sich für sie einsetzten. Außerdem mag es bürokratische und rechtliche Hindernisse bei der Umsetzung von Entschädigungsprogrammen gegeben haben. Es ist jedoch wichtig, dass wir uns jetzt darauf konzentrieren, diese Situation zu korrigieren und sicherzustellen, dass Transmenschen die Entschädigung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Ein Kind kann viel Geld kosten. Vielleicht sollten sie somit so viel entschädigt bekommen. 50 tausend Euro.
Mindestens eine fünfstellige Summe als Schmerzesgeld, sowie darüber hinaus auch sämtliche Kosten zur Erfüllung des Kinderwunsches, wie in einem Beitrag schon richtig gesagt wurde.
Was der Staat durch rechtswidriges Verhalten und Zwang verbockt hat, muss er auch angemessen Entschädigen.
Nix, ganz einfach.