Wie herausfinden ob jemand aus meiner Familie geerbt haben?
Mein Opa meinte wenn er mal geht, würde er mir und meiner Mutter was geben sprich wie erben etwas. Er wusste damals nicht das meine Mutter und mein Vater sich getrennt haben, er hätte es nicht verkraftet. Er ist leider gestorben und das hat mein Vater uns 3 Monate verschwiegen. Meine Mutter vermutet das es was mit dem Erbe und mit dem Geld zu tun hat. Nur wie können wir das herausfinden ? Wie gesagt mit seiner Familie von mein Opa hatten wir nie Kontakt außer mein Vater . Nur ist die Frage wie soll man sowas herausfinden ?
Da sind aufjedenfall Ungereimtheiten , weil er 3 Monate verschwiegen hat das er vestorben ist . Wir wollten ihn auch besuchen aber es hieß immer er braucht seine Ruhe es geht ihn nicht gut . Bis wir selber vor seiner Tür standen und niemanden aufgefunden haben.
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13 Antworten
Sorry - aber weder Du noch Deine Mutter sind im Hinblick auf Deinen Großvater väterlicherseits gesetzmäßige Erben.
Und wenn er Dir / Euch nicht explizit testamentarisch etwas vermacht hat, bekommt Ihr auch nichts.
Wenn es ein amtlich hinterlegtes Testament gab bzw. eine offizielle Testamentseröffnung gegeben hat, so hättet Ihr dann auch eine offizielle Mitteilung mit Testamentsabschrift erhalten.
Falls nur Dein Vater bei der Auflösung der großväterlichen Wohnung ein Testament gefunden hat und Dir / Euch dieses vorenthalten hat - dann habt ihr schlichtweg Pech gehabt.
Euch bleibt maximal die Möglichkeit beim zutändigen Nachlassgericht ( i.d.R. "beim" Amtsgericht am Wohnort des Großvaters ) zu fragen ob es evtl. doch eine Testamentseröffnung gegeben hat.
Wenn es ein Testament gibt, wird es verlesen. Und alle Erben bekommen Benachrichtigungen. Daran kann dein Vater meines Wissens gar nicht mal so viel rütteln.
Gruß Than
Wenn es ein Testament gab und es vom Nachlassgericht eröffnet wurde, dann werdet ihr informiert, wenn ihr begünstigt seid. Hat das Nachlassgericht es nicht eröffnet, z.B. weil es unterschlagen wurde, dann sieht es natürlich düster aus. Nachweisen kann man das in aller Regel nicht. Aber man muss natürlich auch die Option in Betracht ziehen, dass es gar kein Testament gab. In diesem Fall ist deine Mutter keine Miterbin und dein Vater schließt dich von der Erbfolge aus.
Warten bis du Post bekommst vom Nachlass Gericht wenn du überhaupt welche Post bekommst
Im Amtsgericht wird eine Testamentseröffnung stattfinden, dann bekommen die Erben automatisch Nachricht.
Bekommt ihr keine, habt ihr nicht geerbt.
Mündliche Versprechungen gelten nicht.