Wie geht man mit ständig flüchtenden Jugendlichen um?

2 Antworten

Das Thema ist extrem komplex und auch schwer auszuhalten für mich. Aber ich versuche es trotzdem:

1. Weil man einen Teenager nicht einsperren kann und darf. Die Polizei bringt sie ab und zu zurück, aber das bringt ja überhaupt keinen langfristigen Erfolg.

2. Nicht nur in der Arbeit mit Erwachsenen ist der Wille des Betroffenen wichtig. Wenn akute Eigen- und Fremdgefährdung besteht, kann man denjenigen einweisen, das ist ja auch so geschehen. Sagt er aber dort, dass er sich nichts antun wird, dann kann man ihn rechtlich nicht zurück halten.

3. Das einzige sinnvolle, was man tun kann, ist weniger Druck auszuüben und dafür mehr Hilfe anzubieten. Durch ein offenes Ohr, Zurückhaltung und Verständnis für die Lage, auch wenn es schwer zu ertragen ist. Wird das Mädchen ständig von außen konfrontiert, wird sie sich eine immer höhere Schutzmauer aufbauen. Damit erreicht man genau das Gegenteil von dem was man möchte.

4. Ein Kind hängt an seinen Eltern, egal wie abartig die sind. Scheinbar fühlt sie sich nur dort verstanden und nimmt dafür die schlechten Momente in Kauf. Außerdem kennt sie es wahrscheinlich nicht anders, schon ihr Leben lang.

5. Ja, das wäre sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, egal ob "freiwillig" oder nicht. Aber ein Prozess vor Gericht kann langwierig sein und manchmal nicht zum Vorteil des Kindes ausgehen.

Ich würde bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch die Polizei einschalten. Bei ausreichend Verdacht wird da ermittelt. Wenn das Mädchen aber schweigt und es keine Zeugen gibt, wird der Beweis schwer fallen. Woher weißt du denn davon?

Meiner Meinung nach, kann man das Mädchen nicht mehr schützen, außer mit immer wiederkehrenden Hilfsangeboten.


Inkognito-Nutzer   30.05.2024, 14:44

Es ist bereits angezeigt worden, sie hat es selbst erzählt.

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Ich sehe keine andere Möglichkeit, als all dies dem Jugendamt mitzuteilen.

Dies weiß dann schon, was zu tun ist, und wird entsprechende Maßnahmen einleiten.

Natürlich werden auch das Mädchen und dessen Eltern angehört, sowie seither involvierte Personen und Institutionen.


Inkognito-Nutzer   30.05.2024, 14:34

Jugendamt ist bereits informiert, allerdings passiert ja nichts.

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Jogi57L  30.05.2024, 14:41
@Inkognito-Beitragsersteller

Wenn das Jugendamt keinen Handlungsbedarf sieht, wird es schwierig.

Ich vermute allerdings, dass das Jugendamt da schon 'dran ist.

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