Wie gehe ich am besten vor, wenn einer ständig mein Kellerfenster mit seinem Fahrrad zuparkt, sodass ich meins nicht mehr dahinstellen und abschließen kann?
Hallo zusammen,
die Frage ist lächerlich ich weiß, aber wir befinden uns nun mal in Deutschland und da ist leider so eine Frage berechtigt. Denn ich bin mir nicht so sicher wie das mit der Rechtslage hierbei aussieht, wenn ich das Fahrrad einfach verschiebe ohne, dass es mein Fahrrad zuparkt.
Ich kann mir echt nicht leisten das auch noch bezahlen zu müssen, seit dem mein letztes Fahrrad geklaut wurde und das danach schon zweimal repariert werden musste. (Ich hoffe ja, dass dies nichts mit dem Nachbarschaftsstreit (s.u.) zu tun hat)
Es kam schon öfter vor, dass mein Fahrrad mit einem anderen zugeparkt wurde und da habe ich das andere Fahrrad immer bei Seite geschoben, denn irgendwie muss ich ja ran kommen und zur Arbeit los, naja. Nachdem bei dem einem Mal dabei eine Speiche rausgesprungen ist, da das Schloss am Rad begestigt war, wurde dies bisher auch nicht nochmal gemacht.
Im Keller wurde mein Fahrrad auch immer umgestellt, falls die Frage aufkommt, warum ich es nicht dort abstelle. Es gibt im Keller keinen einzigen freien Platz mehr und wenn ich es zu nah bei den anderen abstelle, wird es auch immer an einen Ort verschoben, wo es eigentlich nicht stehen darf.
Nun wurde diesmal mein Platz - also mein Kellerfenster - mit dem anderen Fahrrad so zugeparkt, dass ich meins nicht abstellen konnte, ohne es wieder verschieben zu müssen. Ich will meinen Vermieter mit solchen Nichtigkeiten nicht belästigen und es am liebsten selbst klären. Ich werde heute auch ein Foto ausdrucken, und an die Hauswand drankleben, um dem Nachbar zu zeigen, wie man die Fahrräder abstellen kann, sodass beide dort stehen können. Aber ich habe schon die Befürchtung, dass das nicht viel bringen wird.
Deshalb wäre ich für eine paar Ratschläge, wie ich mit der Situation umgehen kann. offen und auch wie da die rechtliche Lage so aussieht.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
Mein Fahrrad (weiß) zugeparkt:
(Das linke Kellerfenster ist meins und nach rechts ist noch genug Platz)
4 Antworten
Das ist öffentliches Straßenland und völlig irrelevant, ob das dein Kellerfenster ist. Da darf jeder sein Fahrrad parken.
Das Anschließen direkt am Haus kann nur der Eigentümer des Hauses untersagen.
okay, soweit werde ich nicht gehen. Es ist einfach frustierend, dass manche Menschen so egoistisch sind und auf gute Nachbarschaft scheißen.
Achso, also könnte ich das Ordungsamt dann anrufen, weil nicht platzsparend geparkt wird?
Kauf dir doch ein sehr langes Schloss. Dann kannst du auch in der zweiten Reihe parken. Ein Schild mit der Aufschrift „keine Fahrräder abstellen“ wird bestimmt auch nichts bringen.
Ja das werde ich wohl tun müssen, vielleicht verstehen die das ja auch, wenn ich es denen aufmale, wie man effizient seine Fahrräder hinstellen kann, sodass jeder Platz hat :)
Diese Fläche vor dem Haus hast Du nicht gemietet, somit hast Du weder ein Anrecht auf alleinige Nutzung, noch hast Du am dort abgestellten Eigentum anderer Leute etwas zu ändern.
Und Du hast grundsätzlich Recht mit Deiner Annahme, dass diese Frage lächerlich ist. Denn Du machst dich damit lächerlich.
dann such dir eine andere Stelle wo du dein Bike anschließen kannst. das ist nicht dein Eigentum,
fällt mir grad was ein, stells in den Keller, dann ist es "abgeschlossen"
Aber es kann doch nicht jeder einfach sein Fahrrad an dem Haus abschließen, bei dem ich zu Miete wohne, fällt mir gerade noch ein, das kann doch auch nicht rechtens sein.