Darf man mir das verbieten (Fahrrad)?
Wo ich wohne gibt es einen grossen Fahrradraum, wo jeder Mieter seine Fahrräder abstellen kann. Seit über einem Jahr sind dort nur 2 Fahrräder plaziert (es hat also genügend Platz).
Seit meinem Schlafanfall kann ich nicht mehr fahren. Nun hat man mein Fahrrad in meinem winzigen Keller verstaut, mit der Begründung, dass nur fahrtüchtige Fahrräder im Raum plaziert werden können und ich ja sowieso nicht fahren kann (mein Fahrrad hat einen Platten).
Ich habe immer so die Probleme um im Keller etwas rauszuholen oder zu verstauen, da das Velo den Keller blockiert.
Dürfen die das machen? Ich meine, es hat genügend Platz. Gibt es eine Regel für so etwas oder darf dass jeder Vermieter/ Verwaltung selbst entscheiden.
4 Antworten
Wenn mietvertraglich dir dieNutzung des Fahrradabstelrlaumes zusteht, hast du drauf auch Anspruch, ob mit oder ohne Plattfuß. Sollte dir das verwehrt werden, darfst du die Miete angemessen mindern (3%). Sicher hast du einen Schlüssel für diesen Raum. Stelle also dein Fahrrad wieder rein und schließ es dort möglichst an
.Wie kommt denn das F. in deinen Minikeler? Nur du dürftest doch für diesen den Schlüssel haben.
Ja, das dürfen sie so machen.
Natürlich geht das.
Reparier halt den Platten und stells wieder zurück. Wo genau liegt das Problem?
Zweiter Grund ist, dass ich nicht mehr in der Lage bin zu fahren