Darf man mir das verbieten (Fahrrad)?

2 Antworten

Wenn mietvertraglich dir dieNutzung des Fahrradabstelrlaumes zusteht, hast du drauf auch Anspruch, ob mit oder ohne Plattfuß. Sollte dir das verwehrt werden, darfst du die Miete angemessen mindern (3%). Sicher hast du einen Schlüssel für diesen Raum. Stelle also dein Fahrrad wieder rein und schließ es dort möglichst an

.Wie kommt denn das F. in deinen Minikeler? Nur du dürftest doch für diesen den Schlüssel haben.