Darf man mir das verbieten (Fahrrad)?

4 Antworten

Wenn mietvertraglich dir dieNutzung des Fahrradabstelrlaumes zusteht, hast du drauf auch Anspruch, ob mit oder ohne Plattfuß. Sollte dir das verwehrt werden, darfst du die Miete angemessen mindern (3%). Sicher hast du einen Schlüssel für diesen Raum. Stelle also dein Fahrrad wieder rein und schließ es dort möglichst an

.Wie kommt denn das F. in deinen Minikeler? Nur du dürftest doch für diesen den Schlüssel haben.

Natürlich geht das.

Reparier halt den Platten und stells wieder zurück. Wo genau liegt das Problem?


Mar2323 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 21:25

Zweiter Grund ist, dass ich nicht mehr in der Lage bin zu fahren

feinerle  08.11.2021, 21:26
@Mar2323

Dann sagt dazu, dass Dein Enkel, Sohn, Tochter, Kumpel, etc das Rad benutzt, um für Dich Besorgungen zu machen.

Andere Mörlichkeit, Du kannst nicht mehr Radfahren?

Nie mehr oder meinst Du, das gibt sich irgendwann wieder?

Also wenns stört, verkaufe es.

albatros  08.11.2021, 23:13
@Mar2323

Das ist kein Grund, aber wer sollt/könnte es dann nutzen?