3 Antworten

kann man eigentlich nur nach einer probefahrt oder besser noch, nach einem "gebraucht-check" beim ADAC, DEKRA oder TÜV beurteilen.

zwar muss der händler 12 monate gewährleistung geben, aber setze das mal tatsächlich durch, wenn nach 7 monaten etwas kaputt geht.

bei den 3 genannten organisationen bekommst du ein sach- und wertgerechtes gutachten. hat er keine gravierenden mängel, kannst du das gutachten sehr gut für die verhandlung mit dem händler einsetzen. kostet ca. 150 €, aber besser diese 150 als die knapp 8000 in den sand gesetzt.

und, vorausgesetzt, er überlässt dir das auto, um damit dahin fahren zu können.

Unglaublich was der Gebrauchtmarkt abartig geworden ist. Meinen 2016er Passat B8 Euro6 2.0TDI habe ich damals 2017 als Jahreswagen mit 40TKM zu 21k€ bekommen.

Heute mit knapp 130tkm und als 8Jähriger bringt die Hütte immer noch 14-15k€.

BTT : Also ich würde das fürs Gebotene nicht bezahlen.

13 Jahre und 185.000… mir wäre er 2000€ zu teuer…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung