Wie findet ihr die Strafe?

Das Ergebnis basiert auf 32 Abstimmungen

Nein er hätte für immer im Gefängnis bleiben sollen 53%
30 Jahre ist in Ordnung gewesen 47%

17 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein er hätte für immer im Gefängnis bleiben sollen

Wer so kaltblütig einen Menschen hinrichten, sollte froh sein, daß die Todesstrafe abgeschafft wurde und er zumindest im Knast weiterleben darf, und zwar bis an sein Lebensende.


Dunnyrider  19.06.2022, 09:43

@Diadelosmuertos vielen Dank für die Auszeichnung! 😄👍

0
30 Jahre ist in Ordnung gewesen

"Nun wird der 60 Jahre alte Degowski nach wohl sorgfältigster positiver Begutachtung und einer offensichtlich ebensolchen Vorbereitung „zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit“ in absehbarer Zeit auf Bewährung entlassen – nach fast 30 Jahren im Gefängnis. Das Landgericht Arnsberg hatte schon 2013 die Justizvollzugsanstalt, in der Degowski einsaß, aufgefordert, Vorkehrung für eine etwaige Entlassung zu treffen. Ja, auch lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld ist eines Tages verbüßt, wie es das Bundesverfassungsgericht wollte. Degowski bekommt einen neuen Namen und nach der langen Inhaftierung eine winzige Chance, aus dem Rest seiner Tage doch noch etwas Sinnvolles zu machen."

https://www.welt.de/vermischtes/article169519628/Auch-lebenslang-ist-eines-Tages-verbuesst.html


Diadelosmuertos 
Beitragsersteller
 18.06.2022, 09:56

dem Rest seiner Tage doch noch etwas Sinnvolles zu machen. Das würde der junge der von ihm getötet wurde auch gern tun aber ihm wurde die Entscheidung genommen.

0
Perpendikel  18.06.2022, 10:21
@Diadelosmuertos

Daran läßt sich ja wohl nichts mehr ändern. Das alttestamentarische "Auge um Auge" jedenfalls ist genauso barbarisch wie seine Nachfolger "Schwanz ab!" für Vergewaltiger oder "Hand ab!" für Diebe, darüber sollten wir eigentlich hinweg sein. Du kannst aber gern versuchen, das BVerfG von deiner Meinung zu überzeugen.

1

wie wir die strafe finden ist relativ egal.es handelt sich um ein gesetz und ein urteil nach dessen regeln wir er behandelt


Diadelosmuertos 
Beitragsersteller
 18.06.2022, 07:11

Trotzdem kann man die Frage aus Interesse stellen. Deine Antwort geht jedenfalls nicht auf meine frage ein.

1
Nein er hätte für immer im Gefängnis bleiben sollen

Die Frage ist doch eigentlich: Hat so jemand durch die Tötung eines anderen Menschen das Recht auf (freies) Leben bzw. eine zweite Chance verwirkt? Und wenn diese Entlassung nicht gerecht wäre, was müsste stattdessen getan werden?

Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat. - Friedrich Dürrenmatt

Dieses Zitat passt hier wunderbar. Rein Menschlich würde ich sagen, dass diese Person das recht verwirkt hat. Denn am Ende wird es immer Menschen geben, Beispielsweise die Angehörigen, die mit dem Urteil nicht einverstanden sind. Somit ist es schlichtweg nicht möglich, alle glücklich zu machen. Und genau da würde ich dann sagen, dass die Menschen, welche so furchtbares Leid in ihrem Leben erfahren haben, auch bei diesem zweischneidigen Schwert den Vortritt haben. Auch wenn man mit den relativen Strafzwecktheorien (bei Bedarf mal bei Google eingeben) durchaus anders argumentieren kann. Besonders mit der positiven Individualprävention.

Nein er hätte für immer im Gefängnis bleiben sollen

Lebenslänglich heißt für mich.. Er wird im Gefängnis sterben und kommt mit den Beinen zuerst aus dem Knast in einer Kiste, so wie in Amerika.. Ich verstehe überhaupt nicht, warum das hier bei uns Lebenslänglich heißt..?

Ich finde es schlimm, dass der Typ wieder frei rumlaufen kann..


Jens0048  18.06.2022, 10:12

Bedank Dich bei dem Richter und der Gesetzeslage von damals.

0