Mir droht Obdachlosigkeit?

BBasti89M  23.02.2024, 20:01

Was ist passiert? Lebst du in einer Wohnung, die gekündigt wurde?

bernd50j 
Beitragsersteller
 23.02.2024, 20:03

Arbeit gekündigt, Chef schuld

BBasti89M  23.02.2024, 20:04

Und die Wohnung?

bernd50j 
Beitragsersteller
 23.02.2024, 20:06

Die kann ich nicht mehr zahlen

Stoerfaktor5  23.02.2024, 20:09

Dann musst du dich beim jobcenter melden, die Zahlen deine wohnung

bernd50j 
Beitragsersteller
 23.02.2024, 20:13

Die übernehmen diese Kosten nicht, da es deren Preisrahmen sprengt also an Wohngeld (so die Dame vom Jobcenter)

6 Antworten

Für Obdachlose gibt es von der Gemeinde in Deutschland einen Anspruch auf Unterbringung. Der hat höchstens das Problem, dass du dadurch gerade in größeren Gemeinden mit unangenehmen Personen in Kontakt gerätst.

Stelle eine weitere Frage, um herausfinden, ob die Kündigung von deinem Job rechtmäßig war. Beschreibe genau, warum du gekündigt wurdest. Und sehr genau, wie es dazu kam. Unter Umständen lässt sich da etwas machen.

Aus der Wohnung musst du nicht einfach ausziehen, bloß weil du sie im Moment nicht mehr bezahlen kannst. D.h. du landest nicht im März auf der Straße. Sprich mit dem Vermieter über das Problem.

Würdest du im März einfach in einem Zelt auf der Straße wohnen, verlangt der Vermieter von dir einfach trotzdem die Miete für die Wohnung. Die musst du dann bezahlen, sobald du wieder Arbeit findest.

Diese Lösung steht dir aber sowieso zu. Aber du musst auch zum Jobcenter gehen.

Wenn du gearbeitet hast, musst du dich an die Agentur für Arbeit wenden, sobald du die Kündigung bekommen hast, darüber klärt dich dein Arbeitgeber in der Regel auch auf. Wende dich an die.

Wenn Du schuldlos arbeitslos geworden bist, dann solltest Du umgehend bei der Agentur für Arbeit ALG - 1 beantragt, wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Solltest auch zusätzlich noch einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, falls kein oder nur wenig Anspruch auf ALG - 1 bestehen sollte, die würden dann eine evtl. Nachzahlung auf Erstattungsantrag vom Jobcenter unter sich verrechnen, darüber würdest Du aber schriftlich informiert.

Wenn Du vorher nicht schon Leistungen vom Jobcenter bezogen hast und wegen der unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft schon schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert wurdest, muss das Jobcenter auch unangemessene KDU - erst einmal für min. 1 Jahr anerkennen und bei Bedarf auch voll übernehmen, also nicht von irgendeinem Telefonat abschrecken lassen, einfach Antrag stellen und gut ist.

Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie nicht vergessen.

So schnell es geht erstmal bei einer Ambulanten Beratungsstelle der Wohnungslosenhilfe melden, beim Amt melden, Antrag auf Sozialhilfe stellen und guck mal nach ner Diakonie oder Caritas in der Nähe


bernd50j 
Beitragsersteller
 23.02.2024, 20:10

Habe aber zu wenig gearbeitet um Sozialhilfe zu erhalten

Henny97  23.02.2024, 21:42
@bernd50j

dann Beratungsstelle + Amt + Diakonie/Krankenkasse, die werden deutlich besser helfen können als Fremde hier

isomatte  24.02.2024, 06:28
@bernd50j

Um Sozialleistungen vom Jobcenter oder Sozialamt zu bekommen muss man vorher gar nicht gearbeitet haben.

Das ist nur beim ALG - 1 Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit notwendig, da muss man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Singvogelnest  10.03.2024, 12:38
@isomatte

Kommt drauf an, genaueres wissen wir nicht, bei Migranten kann es anders sein, bei der Agentur melden ist aber Pflicht und sollte der erste Gang sein.

isomatte  10.03.2024, 14:02
@Singvogelnest

Das geht aus der Frage nicht hervor, wenn es so wäre, hätte der Fragesteller das als wichtige Angabe sicher auch erwähnt und der Vorname Bernd ist wohl eher unüblich für einen Migranten !