Wie einmalige Fotografie beim Finanzamt angeben?

4 Antworten

Wie einmalige Fotografie beim Finanzamt angeben?
Ich fotografiere Hobbymäßig und wurde jetzt gefragt ob ich einen Tag lang (12 Stunden) eine Hochzeit begleiten kann. Ich würde dafür 2.000€ bekommen und frage mich nun wie ich das am besten beim Finanzamt abrechnen kann?

Als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG auf der Anlage SO.

Muss ich extra für den einen Tag ein Gewerbe anmelden?

Nein, da es an der Dauerhaftigkeit fehlt.Ich mache das sonst nicht.

Habt ihr da Tipps und wieviel bleibt am Ende davon übrig?

Zwischen 100% (wenn dein Steuersatz 0% ist) und 55% (wenn dein Steuersatz der Reichensteuersatz 45% ist) je nachdem wo dein Steuersatz bisher liegt. Es werden bei der Einkommensteuer alle Einkünfte zusammenaddiert und dann besteuert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Von Experte Mungukun bestätigt

Das ist kein Gewerbe, da es an der Dauerhaftigkeit fehlt. Eine Privatrechnung ausstellen ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

In der Steuererklärung muss man das als Sonstige Einkünfte angeben. Von den Einnahmen kann man noch Werbungskosten abziehen. Dürfte aber schwierig sein, die hier genau zuzuordnen.

Was davon übrig bleibt, hängt von deinen Werbungskosten und deinen anderen Einkünften ab.

Für eine einmalige Aktion musst du kein Gewerbe anmelden, denn Gewerbe setzt eine gewisse Dauerhaftigkeit voraus.

Eintragen kann man das in der Anlage für selbständige Tätigkeit. Einfach reinschreiben Vergütung für Fotografie (Hochzeit) und dann den Betrag. Ob Du für einen Tag ein Gewerbe anmelden musst, weiß ich nicht, ich denke nicht, aber lieber mal beim Gewerbeamt (Stadt) nachfragen.