Provisionszahlung an Privatperson-Steuerliche Betrachtung?
Unternehmen A möchte eine Provision (monatlich, nicht einmalig) an eine Influencerin zahlen. Die Influencerin hat kein Gewerbe angemeldet.
Vertraglich ist vereinbart, dass die Influencerin 10% vom Verkaufspreis bekommt pro verkauftes Produkt. Außerdem ist vereinbart, dass Sie für Ihre steuerrechtlichen Angelegenheit selbst verantwortlich ist.
Frage:
1. Darf das Unternehmen an eine Privatperson Provisionsgutschriften auszahlen?
2. Wie ist es Umsatzsteuerlich auf der Gutschrift zu handhaben?
3. Kann das Unternehmen vom Finanzamt belangt werden, falls die Influencerin kein Gewerbe anmelden sollte?
4. Gibt es sonst noch Sachen, auf die das Unternehmen achten muss?
1 Antwort
Außerdem ist vereinbart, dass Sie für Ihre steuerrechtlichen Angelegenheit selbst verantwortlich ist.
Wenn das vereinbart ist, liegt die Steuerpflicht bei ihr.
Manche Firmen verlangen einen Nachweis (zur eigenen Absicherung), dass ein Gewerbe angemeldet wurde. Soweit mir bekannt ist das aber nicht zwingend notwenig, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass die das macht.
Die Umsatzsteuer ist ja nur bei Einnahmen relevant. Es sollte aber schon beschrieben werden, ob diese 10% inkl. MwSt. sind, oder nicht.
Es könnte passieren, wenn die Influencerin kein Gewerbe angemeldet hat, dass die Ausgaben nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Immerhin muss sie ihre Einnahmen ja quittieren, und auf ihren Rechnungen müssten die Steuerangaben (Gewerbesteuernummer) ja ausgewiesen sein.