Wie den Partner im Haus bedenken?
Hallo Ihr Lieben
Ich will mit meinem neuen Partner (beide Mitte 50) in mein Haus zusammenziehen.
Mein Haus bezahlt und ich habe zwei Kinder
Jetzt haben wir einen kleinen Rosenkrieg vom Zaun gebrochen, als es um das Thema ging was passiert, wenn ich zum Beispiel sterbe und das vielleicht bald.
Das ist sicherlich fiktiv, aber mein Mann ist vor ein paar Jahren verstorben und ich habe einen Abgezahlthaus und zwei Kinder. Mein Partner ist nun der Meinung, dass er für immer in diesem Haus leben kann, auch wenn mir etwas zu stößt und ich nicht mehr da sein sollte. Grundsätzlich ist es natürlich richtig, aber ich habe doch auch zwei Kinder und ich sehe gar nicht ein, wenn man eine Kinder mit 30 und 20 Jahren Ihr eigenes Elternhaus nicht verkaufen können oder bewohnen können, weil mein Partner weiterhin da wohnt. Auf der anderen Seite verstehe ich natürlich auch meinen Partner, weil es sich wie ein Rauswurf anfühlen muss für ihn. Ich stecke gerade in einem großen Dilemma und weiß nicht weiter. Was ist denn hier der richtige Ansatz? Ich hoffe auf ein paar gute Ideen, mit denen ich arbeiten kann.
Grüße, Lisbeth
9 Antworten
Wenn er dieses Thema bereits zur Sprache bringt, obwohl ihr noch nicht zusammen wohnt und die Beziehung auch eher erst am Anfang steht - wäre das Zusammenziehen für mich zunächst erledigt.
Über ein mögliches Testament würde ich frühestens in drei bis vier Jahren Zusammenleben nachdenken.
Wohnrecht für einen Lebenspartner - wenn deine Kinder damit einverstanden sind. Hier spielt auch die Chemie eine Rolle, wobei es bei mir grundsätzlich dann enden würde, wenn er entweder im Pflegeheim ist oder ein neuer Mensch einziehen will/soll.
Alternativ würde ich ihm jetzt einen Mietvertrag anbieten. Der geht auch im Erbfall auf deine Kinder über, wenn sie nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
wenn kein Trauschein vorliegt, nun dann bedarf es ein Testatmend damit der ein unbegrenztes Wohnungsrecht besitzt und das noteriel auch gestätigt wird. das mit den möglichen Erben, den Kindern, das bleibt natürlich, aber ob er da vor Klagen geschützt seine wird....
Setz Dich mit allen an einen Tisch und kläre,was die Kinder dazu sagen.Oft wollen sie kein Elternhaus,sondern ziehen weg.Kläre das mit ihnen und Deinem Partner,nur dann kann man wirklich planen.
Richtig,das kann man aber vorab alles klären.Hier geht es ja um das Wohnen ihres Partners.Man muss alles frühzeitig klären.Oft ist es zu spät dafür und es gibt viel Zoff.😉
Es ist ja JETZT bereits ein Problem, genau weil man sich nicht rechtzeitig darüber ausgesprochen hat.
Deshalb riet ich ja,sich zusammen zu setzen.Das war mein Plan😉Es ist ja noch rechtzeitig.
Theoretisch könnte man ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen. Dann bekommst du deinen Partner aber auch nicht mehr aus dem Haus wenn ihr euch nicht mehr mögt.
Das kann in einem Riesenstreit enden,aber ich würde nur die Kinder erben lassen,er kann sich doch selber wieder was neues suchen
Auch wenn sie das Elternhaus NICHT wollen, werden sie nicht auf ihr Erbe verzichten.