Wie bekommt ein neu gegründeter Verein Sporthallenzeiten?
Hallo Community,
wir sind ein neu gegründeter Verein und benötigen zur Ausübung unseres Sports ganzjährig Zeiten in einer Sporthalle. Die Stadt hat sich bei der Vergabe aus der Verantwortung gestohlen indem die Vergabe eigens an einen dafür gegründeten Verein übertragen wurde.
Der "Vergabeverein" ist jedoch untätig und die Zeiten teilen sich die Vereine wie es in der Vergangenheit Usus war. Wie erreicht man als neuer Verein das man bei den Zeiten ein Stück vom Kuchen abbekommt? Hat man überhaupt ein Anrecht darauf und wo ist das dann geregelt? Welche Schritte sind sinnvoll um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen? Ist die Mitgliedschaft im Landessportbung verpflichtend oder genügt die Eintragung im Vereinsregister?
Vielen Dank für Eure Feedbacks im Voraus.
LG
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/butz1510/1533408842128_nmmslarge__293_13_1898_1898_45cc8910768052a2fdf007fbfc8e2c06.jpg?v=1533408842000)
Vermutlich bekommst Du Hallenzeiten über das Sportamt Deiner Stadt zugeteilt bzw. kannst sie dort beantragen, wenn die Halle der Stadt und nicht dem Verein selber gehört.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Als eingetragener Sportverein seid Ihr grundsätzlich förderungswürdig, sofern der Verein für jedermann offensteht.
Da die Sporthalle aus öffentlichen Mitteln erbaut/finanziert worden ist -wovon ich mal ausgehe-, habt Ihr als förderungswürdiger Verein ein Anrecht auf "ein Stück vom Kuchen".
Eine Mitgliedschaft im Landessportbund ist hilfreich, aber nicht zwingend. In Eurem Fall wäre das aber besser, weil Ihr dort ggf. eine Rechtsberatung bekommen könnt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Soweit Dein Sportverein wie die anderen aufgestellt ist und die Sportstädten der Stadt gehören, hat Dein Verein einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Zuteilung. Hierfür ist es zunächst unerheblich ob die Hallenvergabe durch einen eigenen Verein geschieht oder nicht. Im Falle eines Rechtsstreites wäre sowieso die Stadt Klagegegner. Letztlich hat die Stadt dafür zu sorgen, dass die Vergabe der Hallenzeiten entsprechend den rechtlichen Grundregeln verläuft. (Gleichheitsprinzip / Selbstbindung der Verwaltung bei Ermessensentscheidungen) Das Handeln des Vergabevereins muss sich die Stadt zurechnen lassen. Bevor Du aber mit der juristischen Keule kommst, würde ich zunächst einmal freundlich beim Vergabeverein anfragen und einen schriftlichen Antrag auf Hallenzuteilung stellen. Darauf muss der Verein dann schriftlich antworten. Wenn das geschieht, dann postest Du hier nochmal.