Ein Grundrecht (z.B. Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, etc) ohne konkretisierendes Gesetz würde absolut gelten. Das bedeutet bei der Versammlungsfreiheit z.B. dass jeder immer und überall, mit wem er will, wann, wo, mit welchen Gegenständen oder Bekleidung/Vermummung er sich versammeln kann. Das würde wohl auf Dauer zu viel Chaos anrichten. Deshalb hat dieses Grundrecht eine "Schranke" erhalten, um es "gesittet" von Statten gehen zulassen, in Form des Versammlungsgesetzes. Darin sind "Beschränkungen" enthalten, die z.B. Ablaufregeln für Versamlungen enthalten oder eine Anmeldepflicht oder ein Verbot der Vermummung. Das wäre dann eine klassische Schranke. Allerdings kann es mal passieren, dass ein staatliches Organ eine angemeldete Versammlung komplett verbietet auf Grundlage des eben genannten Versammlungsgesetzes z.B. weil doe Gefahr besteht, dass diese zu laut sein könnte und damit die Mittagsschläfchen behindert. Hier hat jetzt metaphorisch die 1. Schranke das Grundrecht nicht nur eingeschränkt, sondern de facto komplett negiert. Und jetzt kommt die Schranken-Schranke ins Spiel. Also die 2. Schranke, welche die eben eingesetzte 1. Schranke wiederum "beschränkt"
Im vorliegenden Fall wäre die Schranken-Schranke z.B. eine gerichtliche Verfügung, die das Versanmlungsverbot durch ein Gericht wiederrum kippt . Als materiellen Maßstab zur Rechtmäßigkeit des Eingriffes in das
Und so verhält es sich mit allen Grundrechten. Manche haben eigene konkretisierende Gesetze und manche nicht. Bei denen ohne ist die Schranken-Schranken Grundrechtsimmament. Bei