Ein Grundrecht (z.B. Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, etc)  ohne konkretisierendes Gesetz würde absolut gelten. Das bedeutet bei der Versammlungsfreiheit z.B. dass jeder immer und überall, mit wem er will, wann, wo, mit welchen Gegenständen oder Bekleidung/Vermummung  er sich versammeln kann. Das würde wohl auf Dauer zu viel Chaos anrichten. Deshalb hat dieses Grundrecht eine "Schranke" erhalten, um es "gesittet" von Statten gehen zulassen, in Form des Versammlungsgesetzes. Darin sind "Beschränkungen" enthalten, die z.B. Ablaufregeln für Versamlungen enthalten oder eine Anmeldepflicht oder ein Verbot der Vermummung. Das wäre dann eine klassische Schranke. Allerdings kann es mal passieren, dass ein staatliches Organ eine angemeldete Versammlung komplett verbietet auf Grundlage des eben genannten Versammlungsgesetzes z.B. weil doe Gefahr besteht, dass diese zu laut sein könnte und damit die Mittagsschläfchen behindert. Hier hat jetzt metaphorisch die 1. Schranke das Grundrecht nicht nur eingeschränkt, sondern de facto komplett negiert. Und jetzt kommt die Schranken-Schranke ins Spiel. Also die 2. Schranke, welche die eben eingesetzte 1. Schranke wiederum "beschränkt"

Im vorliegenden Fall wäre die Schranken-Schranke z.B. eine gerichtliche Verfügung, die das Versanmlungsverbot durch ein Gericht wiederrum kippt . Als materiellen Maßstab zur Rechtmäßigkeit des Eingriffes in das 

Und so verhält es sich mit allen Grundrechten. Manche haben eigene konkretisierende Gesetze und manche nicht. Bei denen ohne ist die Schranken-Schranken Grundrechtsimmament. Bei 

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Auf Grundlage Deiner Schilderung, lässt sich klar bestimmen, dass Du in einer Notwehrlage warst. Das wichtigste ist aber, dass Du so schnell wie möglich zur Polizei gehst und den Sachverhalt darlegst und Anzeige wegen versuchter Körperverletzung erstattest. Denn Du musst davon ausgehen, dass der Angreifer auch zur Polizei gehen wird, um dort zu erklären, dass er ja nichts genacht habe, als Du ihm die ins Gesicht gesprüht hättest....
Auch die Nutzung des Pfeffersprays bzw. eine unerlaubte Nutzung dessen, wird von der Notwehrlage juristisch überlagert. 

Das einzige was Du erklären müsstest, ist wieso Du Pfefferspray mit Dir herumschleppst.

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Du brauchst Dir null Sorgen machen. Denn:

1. werden - wenn überhaupt - nur notorische Schwarzfahrer strafrechtlich belangt. Würde die Justiz bei jedem Schwarzfahrer ein Verfahren eröffnen, dann könnte sie den ganzen Tag nichts anders machen. Und bei "Ersttätern" schonmal gar nicht.

2. Selbst wenn ein Verfahren gegen Dich eröffnet werden sollte, dann in der Form, dass gegen Zahlung einer Geldauflage das Verfahren eingestellt wird.

3. Und Selbst wenn gegen Dich -reichlich unwahrscheinlich- ein Betrugsverfahren eröffnet wird, dann steht am Ende, allerhöchstens eine Geldstrafe von vielleicht 15 Tagessätzen. Und 15 Tagessätze werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Erst ab einer Geldstrafe in In Höhe von mehr als 90 Tagessätzen wird diese ins Führungszeugbis aufgenommen.

4. Nein, geringere Strafen oder sonstige "Kleineinträge" stehen in keinem Führungszeugnis. Auch nicht in einem Behörden-Führungszeugnis.

5. Im Rahmen der Beibringung von Unterlagen für die Anstellung bei der Bundeswehr, muss man selbst das Führungszeugnis beantragen, was auch keine zusätzluchen Einträge beinhaltet. Egal ob man es zu sich selbst oder direkt an die BW übersenden lässt,

6. Ja, auch "Kleineinträge" wie 15 Tagessätze werden ins Zentralregister eingetragen. Und nein, die Kleineinträge stehen quasi nur in der BZRg-Datenbank direkt. Bei der Erstellung eines Führungszeugnisses, werden gerade nicht alle Daten aus der Datenbank ausgelesen und verschickt, Aus diesem Grund darf sich jeder der bis höchstens 90 Tagessätze verurteilt wurde rechtmäßig als nicht vorbestraft.

7. Nur Justizbehörden haben quasi "Vollzugriff" auf die Datennbank des Bundeszentralregisters.

Ich denke mal, dass Du mit dieser Info Dir keine Sorgen machen brauchst. Allerdings solltest Du es trotzdem vermeiden, schwarzzufahren.....

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Was Du beschreibst sind mit Sicherheit Myoklonien. Das sind Muskelverkrampfungen, die viele Ursachen haben können. Am häufigsten jedoch ist eine Epilepsie die Ursache. Die Myoklonien an sich sind harmlos. Nur die sekundären Auswirkungen können gelegentlich negativ sein. Zum Beispiel das von Dir beschriebene Zahnputzen. Oft lässt man auch etwas aus der Hand fallen, was dann kaputt geht. Bei epileptischen Myoklonien ist der Auslöser meistens psychischer Natur. Sprich Stress oder Übermüdung kann diese Krämpfe auslösen. Es gibt aber auch diverse Medikamente die Myoklonien auslösen. Hierüber solltest Du am besten mit einem Psychiater/Neurologen sprechen. 

Wenn die Myoklonie-Schübe vergleichsweise selten sind, dann bedarf es eigentlich auch keiner Therapie. Wenn sie häufiger vorkommen und auch zusammen mit anderen epileptischen Symptomen dann musst Du mit Deinem Facharzt besprechen ob es sinnvoll wäre eine antiepileptische Medikation zu starten. Wie gesagt Absencen und Myoklonien an sich sind harmlos. 

Wenn man kein "Grand mal"-Epileptiker ist (also Ganzkörperkrämpfe bei Bewußtlosigkeit), kann eine Epilepsie-Diagnose oftmals nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden. Denn es gibt Epileptiker, bei denen gar nicht oder nur selten/schwierig Epilepsie-Potentiale sich im EEG nachweisen lassen, während es genauso Leute gibt, die Epilepsie-Potentiale im EEG haben, selbst aber keinerlei epileptischen Symptome. 

Eine weitere Möglichkeit ist, das Bestehen einer Schlafepilepsie. Das bedeutet, dass sich nur/fast nur im Schlaf epileptische Symptome zeigen. Hier dann entweder begrenzt oder sogar in voller Ausprägung. Ziemliche Sicherheit hat man in solchen Fällen daher meist nur, wenn man 1-2 Nächte in einem Schlaflabor verbringt. 

Allerdings solltest Du eine Sache beachten. Sobald bei Dir Epilepsie mit hinreichender Sicherheit diagnostiziert wurde, darfst Du kein Fahrzeug mehr führen. Dein behandelnder Arzt darf in diesem Fall sogar die ärztliche Schweigepflicht brechen und die Führerscheinstelle von Deiner Fahruntauglichkeit informieren. Um dann wieder fahren zu dürfen, muss man in der Regel Antiepileptika einnehmen und über einen Zeitraum von einem oder mehreren Jahren anfallsfrei sein. Aus diesem Grund solltest Du es Dir gut überlegen, ob es so dringend ist, dass Du diese Diagnose verifizieren willst......

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Ich bin kein Fachmann, aber wenn Du tatsächlich einen Nabelbruch hast, dann solltest Du ganz schnell in die Notaufnahme ins Krankenhaus. Ein Nabelbruch muss notoperiert werden!!!

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Bei cold-calls gibt es eine Methode wie man "die richtigen" treffen kann. 

Wenn Du solch einen Anruf kriegst und der Anrufer stellt sich vor, dann unterbrichst Du ihn sagst, dass Du gleich wieder ans Telefon kommst, weil Du gerade ne Backmischung eingießen musst, legst den Höhrer zur Seite und machst dann erstmal 2-3 Minuten irgendwas. Am Ende lässt Du Besteck oder sowas laut fallen, gehst zum Höhrer und sagst, dir ist der Kram runtergefallen, und Du musst gucken was Du noch retten kannst, weshalb Du nochmal kurz weg musst, nicht ohne ihm zu sagen, dass Du gerne mehr von dem Angebot hören möchtest. Dann legst Du den Hörer zur Seite und gehst gar nicht mehr ran. Nach ein paar weiteren Minuten wird der Anrufer auflegen. Damit hast Du drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: 1. Du hast der armen Seele am andern Ende der Leitung ne Pause verpasst.
2. Du hast durch die "Bindung" des Callers an Deinen Anschluss andere Leute davor bewahrt, belästigt zu werden.
und 3. hast Du der Firma die Anrufer-Quote ein kleines bisschen kaputt gemacht.....

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Ich versuche mal zwischen den Zeilen zu lesen und glaube, dass Du eher wissen willst, was für (rechtliche) Folgen das z.B. für Deinen Freund haben könnte, wenn Ihr zu Hause Sex habt, Deine Eltern aber dagegen sind.

Aus juristischer Sicht ist Sex zwischen Euch völlig legal. Etwaige Schutzaltersgrenzen greifen bei Gleichaltrigen sowieso in der Regel nicht.

Bliebe noch eine evtl. vorhandene Angst, dass Deine Eltern das nicht wollen und Dir möglicherweise den Umgang mit Deinem Freund verbieten, wenn sie das mitbekommen. 

Mir fallen hier zwei Möglichkeiten ein: 

1. Ein Gespräch mit der Mutter führen, ob es in Ordnung wäre, wenn Ihr Sex bei Dir habt (natürlich mit Kondom....). Schlaue Eltern würden das in der Regel erlauben, da der beste Ort für ein junges Mädchen Sex zu haben, das elterliche zu Hause ist, wo sie am sichersten ist. Für den Fall, dass er etwas macht, was sie nicht will. Denn ein Verbot würde nur dazu führen, dass es an irgendeinem anderen "dunklen/zwielichten" Ort geschieht, wo sie völlig schutzlos ist.

2. Da solche Gespräche mit Eltern nicht unbedingt jedermanns Sache sind, kannst Du ja mal einen "Eltern-Reaktions-Test" machen. Wenn Dein Freund da ist, dann schließt Du Deine Zimmertür "hörbar" ab und ihr lasst die Tür verschlossen für ne Weile. Wenn irgendwann jemand Sturm hemmert und sehen will was ihr macht, dann sieht es wohl so aus, als ob Deine Eltern ein Problem damit hätten. Wenn aber lange Zeit nichts passiert und niemand kommt, dann könnte man das "elterliche Nichteingreifen" als konkludente Erlaubnis verstehen.....

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Das ist jetzt keine böse Unterstellung, aber es scheint, als ob bei dieser ganzen Geschichte, jede Menge wichtiger Fakten hier nicht mitgeteilt wurden. Ausserdem verstehe ich nicht, wieso Du hier anhand unklarer Faktenlage ungenaue Antworten suchst. Ein Anwalt, der sich die Klageschriften anschaut, kann Dir tausend mal besser helfen, als irgendwelche Teilantworten auf ungewisse Teilfragen hier. 

Und einen Anwalt wirst Du Dir nehmen müssen. Ob Du willst oder nicht. Denn vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Wenn Du Dir keinen Anwalt suchst kassierst Du ein Versäumnisurteil. 

Unabhängig davon verkompliziert dieser Fall noch die doppelte Rechtshängigkeit des gleichen Sachverhalts. Soweit in beiden Verfahren neben der Schadenshöhe auch über den Ersatzanspruch dem Grunde nach entschieden werden soll, muss Dein Anwalt tätig werden und entsprechende Anträge vor dem Amtsgericht stellen, da sonst eine unzulässige doppelte Rechtshängigkeit entstünde.

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Diese Masche ist so alt.... da schlafen einem ja schon die Füße ein. Wenn GMX ausser der Mail-Adresse von Dir gar nix hat, wie wollen die dann von Dir Gelder eintreiben ? (Im Übrigen ist so eine Forderung natürlich nach sämtlichen in Betracht kommenden Regelungen rechtswidrig). Einfach Account löschen/deaktivieren/wo anders neu eröffnen. (Aufpassen, dass Du beim Löschen nicht Handy-Nr. oder sonstige Daten angibst)

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Du solltest besser einen Anwalt mit Deinen Problemen beauftragen. Den wirst Du so oder so brauchen. Je länger Du damit wartest und hier herum palaverst, desto größer werden Deine Probleme.....

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Nö. Die Schulden hat nur Dein Zukünftiger. Damit hast Du nix am Hut.

Was den Ehegattenunterhalt angeht. Ich glaube Du hast da einen Begriff aus einem anderen Zusammenhang aufgeschnappt. Ehegattenunterhalt muss geleistet werden, wenn sich ein Ehepaar scheiden lassen will und nur einer z.B. Erwerbseinkommen hat. Dann muss er Ehegattenunterhalt zahlen.

Aber wenn ihr heiratet, dann führt Ihr doch sowieso einen gemeinsamen Haushalt. Und als Erwerbstätige in der Familie musst Du natürlich für die anderen Familienmitglieder sorgen. Das ist ja der Sinn von Familien. Da spielt es keine Rolle ob der Ehegatte Schulden hat oder keine. 

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Ansteckung mit Pfeifferschem Drüsenfieber (Mononukleose) verhindern?

Also ich dachte, meine Familie sei ja gerade schon genug mit Krankheiten geplagt, aber das hier ist der absolute Höhepunkt des Schreckens... Nachdem mein kleiner Bruder sich die richtige Grippe plus bakterielle Lungenentzündung zugezogen hat (und ich nun wegen ihm vorsorglich Antibotika nehmen muss), dachte mein großer Bruder (19), er hätte die Grippe von ihm abbekomen, aber gerade kam er nach Hause und sagte unserer Mutter, dass er nicht Grippe sondern Pfeiffersches Drüsenfieber hat (warum kann er denn nicht einfach die Grippe haben, dann müsste ich mir jezt keine Sorgen machen).

Es ist absolut wichtig, dass weder ich (13) noch mein kleiner Bruder (10) das abbekommen, denn dieses Virus geht NIE WIEDER WEG, wenn man es einmal hat.

Ich weiss, dass diese Krankheit von Spucke kommt und mein kleiner Bruder und ich hassen es über alles, uns etwas an den Mund zu stecken, wo die Spucke von wem anders dran ist (wir trinken ja noch nichtmal aus einem Glas mit unseren Eltern oder Freunden). Wir haben uns auch schon immer geweigert, unseren Eltern oder anderen Küsschen zu geben.

Ich hab zwar eine Freundin, die ich küsse, aber die hat vor mir noch niemals jemanden geküsst, weder andere Jungs, Freundinnen, noch Eltern, denn sie hasst das genau so wie ich.

Also sind wir zwei (zumindest bezogen auf diese Krankheit) gesund und meine Freundin auch, und das muss auch so bleiben, dringend !!!!!!!

Wie kann ich uns schützen und was muss ich beachten, um das nicht zu kriegen ?

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Vorneweg zur Klarstellung: 

Je älter man wird, desto mehr Leute tragen das EBV in sich. Jeder der sich einmal mit EBV infizierte trägt es bis ans Lebensende in sich. Die meisten infizieren sich mit EBV bereits im Kindesalter. Da verläuft die EBV-Infektion harmlos und ist von einem grippalen Infekt kaum zu unterscheiden. Wer jedoch das Pech hat z.B. erst mit 20 Jahren oder älter sich mit dem Virus zu infizieren, bei dem bricht statt einem grippalen Infekt, das Pfeiffersche Drüsenfieber aus, dessen Krankheitsverlauf schwerwiegender ist. Etwa 98% aller Menschen bis zum 40. Lebensjahr tragen das Virus in sich. Wenn Du also nicht vorhast den Rest Deines Lebens alleine in einem Atomschutzbunker zu verbringen, wo Du vor Infektionen sicher bist, dann bleibt Dir nichts anderes übrig als Dich dem zu stellen:

Sprich, infiziere Dich. Denn je später Du Dich mit dem Virus infizierst, desto schlimmer wird das Pfeiffersche Drüsenfieber bei Dir wüten. Bei manchen Erwachsenen dauert es Monate, bis sie wieder auf die Beine kamen. Ist Dir das lieber ? Schließlich wirst Du über Deinen Partner und evtl. Kinder auf jeden Fall mit dem EBV in Berührung kommen. (außer Atombunker....)

Am besten macht man es so wie bei einer Windpocken-Party oder wie man das nennt....

P.S. Antibiotika helfen bei EBV / Pf.Drüsenfieber genau  0,0 --- Deshalb würde ich sie nicht nehmen, auch wegen der Antibiotika-Resistenz.

P.P.S. bestehe beim HNO-Arzt oder Allg. Arzt im Falle des Ausbruches  des Pf. Drüsenfiebers auf starke Schmerznittel (Tilidin z.B.). Denn diese verkürzen den Krankheitsverlauf um das bis zu zehnfache.

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Wundert mich, dass Du bisher weder ein 24Std. EKG noch ein Belastungs-EKG gemacht hast. Das wäre eigentlich so das erste was man machen würde....

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Aniedlich Geldwäsche - kann ich das Geld irgendwie wieder bekommen?

Guten Tag, ich schildere mal den Hergang und würde mich über eine verwertbare Antwort freuen. Wieso weshalb warum das so ist ist

Ich habe von Person A eine Summe Geld bekommen, die ich einer Person B per Western union schicken sollte. Die Person A kenne ich mehr oder weniger, allerdings hatte diese keinen Ausweis für den Transfer. Nun bin ich in eine Geschäftsstelle gegangen und habe die Transaktion abgewickelt. Den Code der Person B mitgeteilt und bin nachhause gegangen. Am nächsten Tag rief Person B an und sagte das er das Geld nicht abholen könne. Nun bin ich wieder zu Western Union gegangen und wollte es stornieren. Die Dame hat mich allerdings hingehalten und hat heimlich die Polizei gerufen. Diese kam dann auch und hat mich zwar nicht fest genommen aber mich der Geldwäsche beschuldigt. Ich habe nichts gesagt und von meinem recht Gebrauch gemacht. Nun hängt aber diese Summe X fest, die allerdings nicht wirklich klein ist (4 stellig). Woher das Geld kam weiß ich nicht, allerdings ist Person A nicht auffindbar. Der Name ist in dieser Aktion aber nie aktenkundig geworden. Sprich es wird davon ausgegangen das es mein Geld war. Nun ist die frage, besteht die Möglichkeit wieder an das Geld ran zu kommen und das alles zurück zu holen. Ich hatte ja garkeine GeldWäsche vor, es sollte nur verschickt werden. Danke für die antworten, und keine Moral Apostel wie dumm und leichtsinnig das war. Danke schonmal im Vorraus.

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Ja geh zu WU und fordere das Geld zurück. Erkläre dass es Dein Geld ist und dass nur Du allein und kein anderer das verschicken wollte. Auch erklärst Du, dass Du weißt wer das Geld bekommen sollte und warum. Und dass Du selbst das Geld besorgt hast. Und Du sagst aber auch, dass weitere Details rund um das Geld niemanden was angehen, weil es ja Deine Privatsache ist und der Staat Deine Privatssphäre nicht verletzen darf (wegen Bundesverfassungsgericht, amnesty international und so....)Das gleiche sagst Du der Polizei, dem Staatsanwalt und dem Richter im Prozess. Allerdings solltest Du Dir bloß keinen Anwalt für den Prozess nehmen. Denn dadurch werden die anderen misstrauisch und glauben Dir vielleicht nicht. Denn wer unschuldig ist, braucht ja keinen Anwalt oder ?
Du musst natürlich noch dem Empfänger des Geldes was sagen, damit er Ruhe gibt. Am besten sagst Du ihm, dass du das Geld von WU zurückbekommen hast und an die Person wieder zurückgegeben hast, von der Du es einst bekommen hast,
Wenn Du all das hier beachtest wirst Du das Geld zurückbekommen und kannst es behalten und kriegst auch keinen Ärger mit der Justiz.......

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Es bringt nichts hier zu versuchen den "kommerziellen" Charakter der Eintragung zu bestreiten(und sich als Verbraucher ausgeben). Spätestens vor Gericht erleidet man Schiffbruch mit dieser Taktik. 

Einfach ehrlich sein. Das ist die beste Methode. Denn der Gegner wird es nicht sein (was ermittelt werden kann) und wenn er es doch ist, dann gibts sowieso keinen Vertrag.

- Die Verbraucherschutzvorschriften wie Widerruf, AGB, Butto -Lösung etc. greifen hier deshalb nicht.

- Und trotzdem ist man auf der sicheren Seite. Denn die Dienstleistung die diese Seite anbietet entspricht nicht dem, womit sie wirbt. Sie wirbt mit Großhändlern. Tatsächlich finden sich nahezu ausschließlich "normale" online-Shops in deren Verzeichnis, die auch und gerade sich an Verbraucher richten. Demnach läge hier ein Fall der arglistigen Täuschung vor, weil gar nicht die Leistung erbracht wird, mit der geworben wird. In jedem Falle geht hilfsweise Anfechtung wegen Irrtum bei Vertragsabschluss durch (ein Schadensersatzanspruch aus Anfechtung brauch man hier nicht zu befürchten. wegen Mitverschuldens des Seitenbetreibers).

- Die Rechtssprechung hat früher solche Sachen zu Ungunsten von kommerziell Tätigen entschieden, weil man - wie ich finde zu Recht - davon ausging, dass jemand der im B2B-Bereich tätig ist, also mit Kauf, Verkauf, Dienstleistungen zu tun hat, weiß was er da tut bzw. man erwarten kann, dass er es weiß, weil es Teil seiner Geschäftstätigkeit ist. Deshalb kann man logischerweise nicht die Verbraucherschützenden Regelungen bei B2B anwenden. Da mittlerweile jedoch offensichtlich ist, dass solche Abofallen gerade keinen Mehrwert anbieten, sondern ausschließlich um in betrügerischer Absicht leichtgläubige und ängstliche Personen anzulocken existieren, entscheiden Gerichte mittlerweile nahezu überall zu Gunsten der "Reingelegten".

- Tipp: Umgehend ggü dem Abobetreiber schriftlich erklären: Widerruf der Willenserklärung  zum Vertragsabschluss / Anfechtung wegen arglistiger Täuschung / Anfechtung wegen Irrtums bei Vertragsschlus /  Nichtigkeit wegen Wucher - aufgrund offensichtlichem Missverhältnis zwischen Leistung (wenig Großhändler) und Gegenleistung (Forderung)/ Rücktritt vom Vertrag und außerordentliche (und ordentliche) Kündigung.

Außerdem muss klar erklärt werden, dass jegliche GeldForderung durch di Seitenbetreiber endgültig und vollständig bestritten wird. (der letzte Satz ist wichtig, weil hiernach der Versuch mit mehrfacher Inkasso- und Schufa-Androhung eine strafbare Nötigung darstellt)

Das ganze natürlich nur mit Einschreibe-Rückschein. Und das muss sofort!! gemacht werden. Wenn man nicht sofort nach Kenntnis der "Sauerei" die Anfechtung der eigenen  Willenserklärung erklärt, diese präkludiert.

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Wiseo hat denn das Jobcenter zuviel überwiesen ? Haben die sich geirrt ? Wenn es zuviel ist, dann verstehe ich das Problem nicht. Du hast also den regulären monatlichen Betrag erhalten und dazu noch obendrauf zu viel vom Jobcenter. Wenn das zuviel Geld ist, dann brauchst Du es ja nicht, weil es Dir nicht zusteht. Wenn es gepfändet wird, dann ist das zunächst einmal egal. Dein Geld hast Du ja...

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Grundsätzlich: Ja.

Formajuristisch wäre es sogar möglich ein reines Guthabenskonto (ohne Überziehungsmöglichkeit) ohne elterliche Zustimmung abzuschließen. In der Praxis verlangen aber alle Banken zusätzlich noch die Unterschriften der Eltern für eine Eröffnung.

Danach kann das Girokonto auch grundsätzlich in vollem Umfang genutzt werden. Also auch um Einzugsermächtigungen zu erteilen. Aus Sicht eines Bankgeschäfts ist so etwas möglich.

Allerdings muss natürlich, das der Einzugsermächtigung zugrunde liegende Rechtsgeschäft (z.B ein Online-Rollenspiel-Abo) von den Eltern ebenfalls im Einzelnen genehmigt werden, woduch dann auch gleichzeitig die Zustimmung zur "Zahlung" des Abos - in diesem Fall über die Latschrift - erteilt wird.

Das einzige was hierbei strikt (rechtlich und technisch!) verboten ist, ist dass das Guthabenskonto überzogen wird. Also eine "Kreditschuld" entsteht. Minderjähige dürfen nämlich selbst mit Zustimmung der Eltern keinen Cent "Schulden" aufnehmen. Hierfür wäre eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zuständig.

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