Wie bekomme ich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
Ich habe im August meine Ausbildung angefangen, die ich durch einen Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit bekommen habe. Beim letzten Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin erwähnte sie beiläufig dass ich mich im Falle einer geplanten Antragstellung für BAB gerne melden solle.
Dies möchte ich im Januar mit Ablauf meiner Probezeit gerne machen und mir so den Auszug in eine eigene Wohnung ermöglichen. Ich habe allerdings in der Vergangenheit mehrfach schlechte Erfahrungen bei solchen Anträgen (Bürgergeld, Halbwaisenrente) gemacht da die „Bedarfsgemeinschaft“ mit meiner Erziehungsberechtigten zu viel verdient/Rente bekommt.
Würde es etwas ändern wenn ich z.B bei der Antragstellung erwähne das ich aufgrund von Streitigkeiten rausgeworfen wurde und nun bei einem Freund auf der Couch schlafe oder so etwas in der Art?
3 Antworten
Für BAB - brauchst Du eine eigene Wohnung und Meldeanschrift.
Dann kommt es auf das Einkommen deiner Mutter an und was Du selber an Nettovergütung aufs Konto bekommst.
Was bekommst Du denn laut Azubivertrag an Bruttovergütung ?
Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für BAB !
Nach deinem Auszug steht dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deiner Mutter nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Wenn Du einen Vermieter findest der dir etwas vermietet, kannst Du das ab der Vollendung deines 18 Lebensjahres natürlich machen, hätte dann in Bezug auf mögliches BAB - auch keine Nachteile.
Denn unter 18 Jahren käme BAB - nur dann in Betracht, wenn der Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig und nachweisbar wäre und natürlich die sonstigen Voraussetzungen erfüllt würden.
Das ist ab der Vollendung des 18 Lebensjahres keine Voraussetzung mehr.
Für BAB muß eine Wohnung meines Wissens nach bereits vorhanden sein.
Nein, sind sie nicht! Da gelten viele Voraussetzungen, u.a.
"Anspruch auf BAB haben Azubis, deren Elternhaus weiter als eine Stunde von der Arbeit entfernt ist, die eine staatlich anerkannte Ausbildung machen und die selbst oder deren Eltern nicht zu viel Geld verdienen."
Ich würde eher meinen, daß Du dann gute Chancen auf ein Strafverfahren hast, sofern Du einen vorgetäuschten Mietvertrag meinst.
Nein, ich meine schon einen richtigen Mietvertrag
Sofern Du die Anspruchsvoraussetzungen für BAB erfüllst, wären sie dann insofern verpflichtet zu zahlen.
Kein vernünftiger Vermieter schließt mit einem Azubi ohne Sicherheiten einen Mietvertrag ab.
Infos zur BAB erhälstvdu unter
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Den Antrag kannst du online über die eServices stellen.
Und meinst du wenn ich so frech wäre einfach einen Mietvertrag zu unterschreiben wären Sie verpflichtet zu zahlen?