BaB beziehen trotz Einzug des Freundes?
Hallo zusammen,
Ich beziehe BAb und mein Freund möchte demnächst bei mir einziehen.Kann ich dann mein BAB auch weiter beziehen , oder wird mir sein Einkommen dann angerechnet ?
4 Antworten
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Den Einzug solltest du zeitnah durch eine Veränderungsmitteilung melden.
Zum Unterhalt ist dir dein Freund nicht verpflichtet, solange ihr nicht verheiratet seid und es nur um dein BAB - geht.
Trotzdem könnte sich meiner Ansicht nach durch den Einzug evtl.dein BAB - Anspruch etwas verringern, auch wenn es für die Wohnkosten beim BAB - eine Pauschale von denke ich derzeit noch 166 € pro Monat gibt.
Wenn deine Wohnkosten aber nachweislich tatsächlich höher sind, dann kann es einen zusätzlichen Mietzuschuss von bis zu 84 € geben, gesamt also dann max.250 € pro Monat.
Liegt deine Miete also höher als 166 €, dann würde dir normalerweise dieser Mietzuschuss bis max.84 € zustehen, je nach Höhe deiner anrechenbaren Vergütung und ggf.zu zahlenden Unterhalt durch die Eltern.
Du könntest also auf max.diese 250 € für deine Wohnkosten kommen, wenn du aber durch den Einzug des Freundes nur noch 50 % an Wohnkosten hättest und dann angenommen nur einen Anteil von 200 € zu zahlen hättest, dann könnte es evtl.sein das dann dein Mietzuschuss von bis zu 84 € dann etwas geringer ausfallen würde.
Deine Pauschale für deine Wohnkosten bleibt da auf jeden Fall bestehen.
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Hallo,
da passiert rein gar nichts, da dein Freund dir gegenüber ja nicht unterhaltspflichtig ist.
Da die Mietpauschale eine Pauschale ist, ist es auch völlig egal, wie viel Miete du zahlst und ob du jetzt weniger Miete zahlen musst, weil du es dir teilst.
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Die Pauschale liegt aber nur bei 166 €, erst wenn sie nachweislich mehr zahlen muss kann es einen Mietzuschuss bis max.84 € geben und ich denke das diese durch den Einzug dann je nach Anteil der Miete ggf.etwas gekürzt werden könnte.
Denn dieser Mietzuschuss ist dann nach meinem Wissen keine Pauschale mehr, aber ich kann mich ja auch irren.
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sobald er einzieht musst du es dem Amt mitteilen denke ich. Ich bekomme Wohngeld und da muss eine Änderung sofort mitgeteilt werden.
Teile es lieber gleich mit wenn er einzieht, da sonst eine Rückzahlung droht, wenn du es erst Monate später mitteilst.
Dein Bab wird dann sicherlich gekürzt oder ganz gestrichen.
Musst wahrscheinlich einen Änderungsantrag ausfüllen.
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Sein Geld wird selbstverständlich mitgerechnet.
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Es ist eine Bedarfsgemeinschaft und das wird berücksichtigt.
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Bei BAB gibt es keine "Bedarfsgemeinschaft". Sowas existiert bei Ausbildungsförderungen nicht.
Wird es selbstverständlich nicht.