Wie beendet man von der Punktierung her einen Satz, an dem o.ä. oder u.a. am Ende steht?
Schreibt man einen solchen Satz so: "Wir behandeln dies und jenes .... sowie xyz o.ä.." (zwei Punkte am Ende)
oder so: "Wir behandeln dies und jenes.... sowie xyz o.ä." (nur ein Punkt am Ende)
9 Antworten
Der Satz wird in diesem Fall mit nur einem Punkt beendet. § 103 der amtlichen Rechtschreibregeln heißt (vgl. z. B. http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich/Interpunktion/pgf101-105.html#pgf103): "Am Ende eines Ganzsatzes setzt man nach Abkürzungen nur einen Punkt."
Am Satzende folgt also kein Schlusspunkt zusätzlich, wenn schon ein Punkt steht. Ein Ausrufezeichen oder ein Fragezeichen werden dagegen am Satzende geschrieben.
Hi,
es gibt folgende Regel:
"Steht eine Abkürzung mit Punkt am Satzende, dann ist der Abkürzungspunkt zugleich Schlusspunkt des Satzes"
Diese Regel gilt aber nur bei einem Punkt. Kommt am Satzende also ein Ausrufezeichen, Fragezeichen, doppelpunkt o.ä., so steht der Punkt und das entsprechende Satzzeichen. Beispiel:
Wer war Ludwig IV.? Es gilt die aktuelle MwSt.!
Übrigens steht lt. DIN-Norm (die gibt es wirklich für Satzzeichen) nach einem Punkt immer ein Leerzeichen, also u. ä. statt u.ä. (siehe deine Frage); außer bei Datumsangaben.
in dem falle, wenn es das satzende sein soll kürzt man die worte nicht ab, sondern schreibt sie aus.
oder man gestaltet den satz anders, so dass die worte nicht das satzende bilden.
Ich habe mal in einem Deutschforum gelesen, dass man den 2. Punkt dann weglässt. Sieht auch hübscher aus. Eleganter wäre natürlich immer die Methode von Xy.