Wie ändern Non Binary's den Ausweis?

9 Antworten

Die lassen den Eintrag streichen oder lassen "divers" eintragen.

Wenn sie ihren Namen offiziell ändern lassen, wird der natürlich auch eingetragen.

Auf dem Personalausweis steht kein Geschlecht, nur im Reisepass (und im Personenstandsregister)

Man kann auch divers oder x eintragen lassen. Und das ist der geschlechtseintrag. Ich glaube im Personalausweis steht sowas nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin selbst trans und pansexuell.

Im Perso - zumindest in DE - steht das Geschlecht gar nicht drin. Du kannst da nicht irgendwelche Kategorien hinzufügen.


cocoskokosnuss 
Beitragsersteller
 31.08.2022, 12:59

Hab da nie drauf geachtet xd

meinte sowas wie reisepass also dokumente wo das geschlecht steht

Gar nicht.

Auf dem Ausweis steht ja sowieso nichts, aber die geschlechtsneutralere Eintragung "Divers" darf derzeit ausschließlich bei Intergeschlechtlichkeit benutzt werden. Also bei Leuten, die etwas körperliches haben, wie zb das Ulrich-Turner-Syndrom oder Androgenresistenz.
Nichtbinäre dürfen derzeit weder Geschlechtseintragungen noch den rechtlichen Namen ändern. Möglicherweise ändert sich das mit der geplanten Abschaffung des TSG.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin bisexuell und nichtbinär & kenne viele andere 'Queere'.

KarlKlammer  31.08.2022, 16:55

Das stimmt so nicht.

Der Bundesgerichtshof dazu:

Das Transsexuellengesetz geht zwar von einem binären Geschlechtssystem aus, wie sich schon dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 TSG (ebenso etwa § 1 Nr. 1 TSG) entnehmen lässt, der von „dem anderen Geschlecht“ spricht. Die Vorschrift ist jedoch analog auf Fälle anwendbar, in denen sich biologisch weibliche - wie die hier antragstellende Person - oder männliche Personen keinem dieser beiden Geschlechter zugehörig fühlen (so auch Sieberichs FamRZ 2019, 329, 332 f.; Theilen StAZ 2014, 1, 4; dies für möglich haltend: Deutsches Institut für Menschenrechte Ausschuss-Drucks. 19[4]169 C S. 8).

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2020&Seite=1&nr=106062&pos=41&anz=731&Blank=1.pdf

Seraphiel0  31.08.2022, 17:13
@KarlKlammer

So wie ich dieses Dokument verstehe, steht darin aber, das jemand versucht hat, dagegen vorzugehen, das NBs diese Änderungen nicht machen dürfen, aber das wurde abgelehnt. Wenn ich mir so das ganze Ding durchlese. Hab aber kein Beamtendeutsch studiert, vielleicht heißt bei denen ja "Antrag wird zurückgewiesen" dass es akzeptiert wird, wer weiß.

KarlKlammer  31.08.2022, 17:24
@Seraphiel0

Das eigentlich Spannende an dem Beschluss ist nicht, dass der Antrag der Person abgelehnt wurde, sondern warum. Der BGH stellt halt in der Beschlussbegründung fest, dass der Geschlechtseintrag "divers" in einem Verfahren nach TSG von nicht-binären Personen erwirkt werden kann.

BGH ist nicht das BVerfG, dessen Beschlüsse direkte Gesetzeskraft haben. Aber der BGH hat hier Rechtsfortbildung geleistet. Kurz und einfach: Die Amtsgerichte an denen Verfahren nach TSG durchgeführt werden, müssen sich an den Beschluss vom BGH orientieren - Sollten sie es nicht, ist ja abzusehen, dass der BGH bei einer entsprechenden Beschwerde wieder so entscheiden würde.

Maximal "divers" lässt sich eintragen (geht aber nicht bei jeder Nationalität.

Divers ist aber eigentlich primär dafür gedacht, wenn man biologisch nicht eindeutig einer der beiden Optionen zuzuordnen ist. Nicht wenn man sich mental als weder das Eine noch das Andere empfindet. Kann also sein, dass hier noch zusätzlich Steine in den Weg gelegt werden


OhMiaMiaJa  31.08.2022, 11:58

Habt ihr alle noch nie auf euren Ausweis geschaut?
Das steht kein Geschlecht drin!