Widerrufsrecht bei Hygieneartikel?

1 Antwort

In DE kann der gewerbliche Verkäufer nur dann das Widerrufsrecht verweigern, wenn ein Hygieneartikel mit einem extra als solches bezeichnetem Hygienesiegel versehen ist, und das geöffnet wurde.

Ist das Siegel noch unbeschädigt, kann er das Widerrufsrecht nicht verweigern.

Ich würde dem Guten Fotos der Seife schicken, auf das ungeöffnete Siegel verweisen, und mein Widerrufsrecht vehement aber freundlich einfordern.

Bissl was zu lesen :

https://www.it-recht-kanzlei.de/hygieneartikel-ausschluss-widerrufsrecht.html