Widerruf bei Mobilfunkverträgen?
Hallo,
ich habe am 19.02.2022 telefonisch einen Mobilfunktarif ohne Smartphone abgeschlossen. Die Unterlagen und die Simkarte habe ich am 24.02.2022 erhalten. Die Karte wurde jedoch erst heute (18.03.2022) aktiviert.
Laut Widerrufsbelehrung beginnt die 14 tätige Frist ab erhalt der Unterlagen. Jedoch wurde bis heute keine Leistung erbracht, sodass ich die Karte erst seit heute nutzen kann (Vertragsbeginn laut Kundenportal auch 18.03.2022).
Kann mir jemand sagen ob die Frist abgelaufen ist oder erst ab heute beginnt?
Vielen Dank schonmal
4 Antworten
Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, die Möglichkeit, die Vertragsunterlagen zu prüfen und dir das noch mal zu überlegen hattest du ja mit Erhalt der Unterlagen also ab 24.02. bereits gehabt!
Sollte dir allerdings der Zeitraum ab 24.02. schon in Rechnung gestellt worden sein, kannst du ggf was zurück fordern
Der einzige Weg, wo man eventuell was machen könnte, wäre, wenn dir laut den Vertragsunterlagen der Nutzungsbeginn zu einem früheren Zeitpunkt festgelegt wäre, dann könnte man eventuell wegen der zu späten Aktivierung der Karte wegen nicht erbrachter Leistung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (Dann aber sofort an den Anbieter schreiben!)
Vielen Dank für die Antworten! Der Widerruf wurde vom Anbieter akzeptiert mit der Aussage, dass die Frist ab Aktivierungsdatum (18.03.2022) beginnt und nicht wie in der Mail angegeben ab erhalt der Unterlagen (24.02.2022).
Also nochmal Glück gehabt :)
Die Frist begann mit den Papieren, in den Unterlagen stand sicher was zur Aktivierung drin, in der Regel muss man die selber veranlassen, damit der Anbieter die dann ausführt.
Wenn die Simkarte nich lief hättest du natürlich das Recht Geld zurückzufordern wenn dir der Februar berechnet wurde.
Die Widerspruchsfrist beginnt an dem Tag an dem du die Unterlagen hattest. Das ist vollkommen ausreichend, um den Vertrag zu kontrollieren und evtl. zu widersprechen.
Die Antwort hast Du doch schon gegeben:
Laut Widerrufsbelehrung beginnt die 14 tätige Frist ab erhalt der Unterlagen.