Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht:
ich habe zusammen mit 2 Mitbewohnern zusammen eine Wohnung gemietet (jeder hatte eigenen Mietvertrag für sein Zimmer) und jetzt 8 Monate dort gewohnt.
Demnächst werde ich ausziehen (fristgerecht gekündigt) und wollte mich nun erkundigen, ob ich bei Auszug etwas zu streichen etc habe.
Wichtig: Vor dem Einzug fand keine (!) Übergabe etc statt, wo ich etwas unterschrieben habe (also eine Bestätigung, dass alles in einwandfreiem Zustand oder eben auch nicht sei...)
Im Mietvertrag steht, dass ca. alle 3 jahre Schönheitsreperaturen vorzunehmen seien, jedoch ist mein Zimmer in einem sehr guten Zustand (Wände sauber, hatte keine Bilder aufgehängt , keine Bohrlöcher etc.)
Desweiteren steht im Mietvertrag, dass der Vermieter "zeitanteilig einen geldwerten Ersatz" verlangen könnte, sollten "Schönheitsreperaturen turnungsgemäß anstehen".
Nun die Frage:
Bin ich dazu verpflichtet mein Zimmer zu streichen?
Ist es dem vermieter erlaubt, Geld von der Kaution für die laut dem Mietvertrag erst in ca. 2 Jahren anstehenden Schönheitsreperaturen einzubehalten?
Gibt es sonst etwas zu beachten?
Schon einmal vielen Dank für alle Antworten, als Student würde ich nämlich ungern meinem vermieter jetzt noch unnötig Geld schenken.... ;-)