WG-Zimmer - was benötigt das Amt?

2 Antworten

Der Vermieter ist immer der Besitzer des Hauses und auch als solcher anzugeben, ferner muss auch der Hauptmieter angegeben werden wenn du nicht mit im Mietvertrag stehst. Das Formular fragt dich nach der Kaltmiete und den Nebenkosten, gib es auch so an, also deinen Anteil an beidem, ebenso die von dir genutzten Qm. Wenn ich dir einen Tipp geben darf, beantrage nicht erst die Wohnung beim Amt sondern Zieh erst ein. Ob sie die Wohnung für angemessen halten spielt keine Rolle, sie müssen dir immer den dem Mietspiegel entsprechenden Satz geben, sie können dir die Kostenübernahme nicht vollständig verweigern. Wenn die Wohnung nicht angemessen ist bekommst du lediglich keine Hilfen für Umzug und Ausstattung und musst den Differenzbetrag selbst tragen. Der Grundmietvertrag muss aber zum Amt, die denken nicht das du was versteckst, die Lehnen dir das Ding einfach vollständig ab! Selbstverständlich muss überprüft werden ob die Wohnung tatsächlich so viel kostet, ob die angaben die du zu deinem Anteil aus den Kosten der Wahrheit entsprechen und wer dein Vermieter, also der Hauptmieter ist. Seine Zahlungsdaten kann er gerne schwärzen, die stehen aber auch nicht auf dem Mietvertrag. Selbstverständlich braucht das Amt seinen Namen und seine Adresse und den zugrundeliegenden Mietvertrag, alles andere ist Nonsens. Da gibt es auch keine zulässigen bedenken was den Datenschutz angeht, er stellt seine Daten einer Behörde zur Verfügung. Ich meine du würdest sozusagen dem Amt sagen das du anteilig an X nunmehr so und so viel Kosten zu tragen hast und die soll dir das Amt bitte in barerer Münze aufs Konto schichten, du verweigerst dem Amt aber den Nachweis darüber was X ist und ob es sich überhaupt so verhält, das bewilligt niemand.


Krull000 
Beitragsersteller
 11.06.2021, 13:30

Hallo GrauRabe, danke für deine Nachricht. Der jetzige Hauptmieter will mir den Mietvertrag zwischen Ihm und dem echten Vermieter geben, allerdings ohne die persönlichen Angaben des echten Vermieters, wie Adresse ,Telefon, und Kontodaten. Im Untermietvertrag stehen selbstverständlich die kompletten Angaben des Hauptmieters, sowohl auch die Kontonummer, weil von seinem Konto die Miete abgeht.

Also es stimmt alles überein zwischen Mietvertrag und Untermietvertrag. Der Hauptmieter sagt mir aber, das er nicht einfach Daten von seinem Vermieter an irgendwelche Ämter weitergibt, und der Vermieter das nicht möchte, da die WG erlaubt ist, wenn er sich drum kümmert, und er nicht ständig etwas dafür tun muss. Er möchte wohl lediglich wissen falls sich der Untermieter ändert - mehr nicht.

Die Wohnung einfach anmieten traue ich mich ehrlich gesagt nicht, da mir die Sachbearbeiterin gesagt hat, Sie müsse das erst prüfen. Habe Schiss das es sonst Kürzungen gibt, oder ich komplett ohne Geld dastehe. Der Wohnungsmarkt ist einfach zu krass hier, ich bin eigentlich froh, das ich so ein schönes Zimmer bekommen habe, es mir aber so schwer gemacht wird.

Eins ist Klar, der aktuelle Hauptmieter wird mir nicht den Mietvertrag zwischen Ihm und dem Vermieter aushändigen, ohne die Daten des Vermieters zu schwärzen. Von daher kann Ichs dann wohl vergessen....

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GrauRabe  11.06.2021, 14:14
@Krull000

Weder gibt es Stress noch irgendwelche Kürzungen, das wäre Rechtswidrig, freilich müsstest du die Differenz selbst tragen. Aber ja das "geschwärzte" "Dokument" wäre für das Amt völlig Wertlos. Natürlich muss da die volle Anschrift des Vermieters drauf stehen, es muss auch ersichtlich sein wohin die Kosten gehen. Es gibt hier auch keine ligitimen Datenschutzbedenken. Also entweder ist der Vermieter ein völlig paranoider Spinner, dann willst du da ohnehin nicht Wohnen, oder aber der Hauptmieter will dich einfach nur betrügen was viel wahrscheinlicher ist (Die Anschrift und die Zahldaten der meisten Mietfrimen sind allgemein meist öffentlich im Internet einzusehen). Er Möchte dir irgend einen Zettelhinlegen auf dem zugrunde liegend er einen Mietanteil von dir Will, das "Dokument" ist aber dahingehend geschwärzt das es niemand auf Echtheit überprüfen kann, das geschieht meist in betrügerischer Absicht, oftmals wenn der von dir geforderte Betrag viel höher ist als dein Anteil an der Wohnung wert ist. Es gibt keinen nicht völlig Geistesgestörten Grund da irgendetwas zu schwärzen, wirklich gar keinen. Ich geb dir mal nen Tipp, warum überhaupt eine WG? Das Amt zahlt dir überall ne eigenständige Einraumwohnung, einfach 35-40 Qm die im Spiegel liegen, das gibts wirklich in jeder Stadt. Ich selbst Z.b. habe 3 Jahre lang in einer 47 Qm Wohnung gelebt die 30 Euro über dem Spiegel lag. Sie war sowohl 30 Euro zu Teuer als auch 2Qm größer als die maximal angemessene Größe für eine Einzelperson, ich bin da einfach eingezogen und das AMt musste mir die 370 Euro Spiegel jeden Monat geben und ich habe die Differenz gezahlt. Du bekommst halt weder ne Beteiligung an den Umzugskosten noch ne Erstausstattung. Aber eine Einraumwohnung mit unter 40Qm und im Spiegel bekommst du immer und Überall ^^

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  1. Du sollst ja nur die Grundmiete angeben. Frag den Hauptmieter, was er an Miete bezahlt, fertig.
  2. Gemeint ist der Vermieter, also der Eigentümer, der Wohnung.