WgMitbewohner rausschmeißen?
Hallo. mein Mitbewohner und ich sind beide hauptmieter, im gemeinsamen vertrag. die wohnung hatte damals ich gefunden und bekommen, mein Mitbewohner hatte sich bei mir persönlich beworben und nicht beim vermieter, welcher allerdings kein Untermietvertrag erlaubt hat.
jetzt befinde ich mich in der Situation, dass mein Mitbewohner und ich nicht mehr so gut miteinander klar kommen, er häufiger keine Verantwortung gegenüber zu zahlender Rechnungen und häuslichen Terminen gezeigt hat und einige abgesprochene Wg-regeln nach wiederholem ansprechen nicht beachtet. Dementsprechend möchte ich ihn gerne rausschmeißen, sollte es sich demnächst nicht bessern, dies geht aber scheinbar nur wenn wir beide zeitgleich das Mietverhältnis beenden. Gibt es eine andere Lösung, kann ich mich zB an den Vermieter wenden?
4 Antworten
Du hast Dich richtig erkundigt. Der Mietvertrag gilt zwischen dem Vermieter und der Mietpartei. Die Mietpartei ist so groß, wie es Unterschriften auf dem Mietvertrag gibt.
Rede mit dem Vermieter, dass Du vom Mitmieter Zahlungsprobleme hast, in der Lage bist es selber zu bestreiten und ob Du die Wohnung alleine, im Anschluss mieten kannst.
Wenn ihr beide Hauptmieter seid müsstest du wenn du gehen willst die Wohnung verlassen, müsstest aber weiterhin 3 Monate die Wohnung zur Hälfte zahlen. Da er aber sicherlich sich die Wohnung auch nicht leisten kann müsste er sich auch was suchen. Nach drei Monaten wenn er immer noch in der Wohnung leben würde weil er nichts gefunden hat bist du nicht mehr zuständig für die Mietkosten. Außerdem ist es dem Vermieter egal welche Probleme ihr habt. Er will nur seine Miete
Bis auf die letzten 2 Saetze kompletter Unsinn!
Ob einer der beiden Hauptmieter auszieht oder nicht, hat ueberhaupt keinen Einfluss auf dessen Zahlungsverpflichtungen im Innenverhaeltnis gegenueber seinem Mitmieter und auch nicht im Aussenverhaeltnis gegenueber dem Vermieter. Keiner der beiden gemeinsamen Mieter kann den Mietvertrag allein kuendigen. Es gibt auch keinen Teil des Mietvertrages, den er allein kuendigen koennte. Es kann nur der gesamte Mietvertrag gekuendigt werden und das nur von beiden Mietern gemeinsam.
Dementsprechend möchte ich ihn gerne rausschmeißen
wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, unmöglich, Kündigen mit 3 Monatsfrist. Ob DU die Wohnung behalten kannst!! du must dann wieder einen eigenen Mietvertrag abschließen; alleine; dem muss der Vermieter nicht zustimmen
alles vorher gut abklären, sonst must dir ne neue Bude suchen
dein Mitmieter muss damit einverstanden sein, sonst must dir die Zustimmung per Gericht holen
2 Möglichkeiten
- Ihr kündigt gemeinsam und Du schließt mit dem VM, wenn der möchte, einen neuen Mietvertrag ab. Falls dein Mitmieter sich gegen die Kündigung sträubt kannst Du ihn auf Zustimmung verklagen.
- Mit Zustimmung aller beteiligten Personen (Du, Mitmieter, falls der möchte, und Vermieter, falls der möchte) den Mitmieter aus dem Vertrag entlassen.
Du kannst dich an den VM wenden. Wird nur nicht viel nutzen, da der dem Mitmieter allein nicht kündigen kann.
Das ist nur einem der beiden Mieter vorbehalten, nämlich dem, der den Mietvertrag beenden will für den Fall, dass de andere das nicht will.
Richtig. Aber da in diesem Fall ja beide in der Wohnung wohnen bleiben wollen, wird es nichts zu klagen geben. Oder wäre es tatsächlich möglich, den Anderen auf Zustimmung zu verklagen, rauszuwerfen und mit dem Vermieter einen neuen, eigenen Vertrag aufzusetzen?
Um den anderen Mieter aus der Wohnung zu entfernen muss der Mietvertrag durch Kündigung oder Auflösung wirksam beendet werden. Danach gibt es einen neuen Mietvertrag, der vom guten Willen des Vermieters abhängig ist. Es kann also sein, dass beide Mieter die Wohnung einzeln nicht wieder bekommen.
Wenn beide ja eigentlich in der WG bzw. Wohnung wohnen bleiben wollen, wird wohl kaum eine Klage auf Kündigungszustimmung möglich sein.