Hallo Leute,
ich brauche bitte euren Rat. Im September 2022 habe ich bei einer Tankstelle als Minijobber angefangen zu arbeiten.
Aufgrund von Unterbesetzung und krankheitsbedingten Ausfällen meiner Arbeitskollegen musste ich sie häufig vertreten und bin dadurch über meine vollen Stunden hinausgekommen. Zudem hat mein Arbeitgeber mich für paar Monaten 8 mal à 8 Stunden zugeteilt.
In jedem Monat bin ich über meine normalen Stunden gekommen. Normalerweise darf ein Minijobber nicht mehr als 43 Std. arbeiten und ich bin immer auf ca. 60-70 Std. gekommen.
Im November 2023 begann ich 24 Stunden im Monat aufgrund meines Studiums zu arbeiten. Normalerweise werden diese übrigen Stunden bezahlt, so dass ich am Ende auf meine 520€ komme. Im Oktober wurden mir dies getan. Im November hingegen wurde mir nur 288€ statt der vollen Summe gezahlt.
Nachdem ich meinen Arbeitgeber darauf angesprochen habe weshalb ich nicht die volle Summe bekommen habe, behauptete er, dass ich keine weiteren Überstunden hätte, aber er meinte dass er nochmal nachschauen würde.
Daraufhin habe ich nach zwei Wochen den Chef erneut gefragt und er hat mir wieder das gleiche gesagt. Daraufhin habe ich schriftlich fristlos gekündigt und meinen Arbeitgeber schriftlich aufgefordert, mir die Überstunden auszuzahlen (in Wirklichkeit muss er mir 112 Stunden auszahlen).
Als er sich nicht meldete, habe ich ein Mahnschreiben verfasst und ihm eine Frist von zwei Wochen gesetzt. Er bat eine Arbeitskollegin von mir mich nach all meinen Stunden die ich in der Tankstelle geleistet habe ihn zu senden. Und das tat ich auch aber dennoch hat er mir das Geld bis jetzt nicht überwiesen und ich bin unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Sollte ich einen Mahnbescheid erwirken oder direkt einen Anwalt einschalten?
Ich habe keinen Arbeitsvertrag bekommen, es hat Monate gedauert bis mir mein Chef meine Lohnabrechnungen gegeben hat und er hat mein Gesundheitszeugnis noch.
Zudem habe ich auch vor kurzem erfahren, dass zwei weitere Kolleginnen gegen den Arbeitgeber vor Gericht gegangen sind.