Urlaubsanspruch und Feiertage als Werkstudent bei 20 Stunden Woche?
Hallo,
Ich arbeite seit Juli 2013 als Werkstudent mit 20 Stunden die Woche, 900 € im Monat. Ich kann mir meine Stunden frei einteilen, wie viele Tage, wie lange ect. Und auch unterm Semester weniger und in den Ferien vorarbeiten/nachholen ist kein Problem. Meistens arbeite ich 2,5 Tage, im Moment Di und Mi voll und Fr nachmittags, aber das kann ändert sich jedes Semester ändern. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Urlaubsanspruch und mein Chef interpretiert das so, dass ich jede Woche im Jahr 20 stunden arbeiten muss. Auch Feiertage werden komplett ignoriert. Anfang dieses Jahres hat er mir mündlich 5 Urlaubstage gegeben, die ich für den Ausgleich der Feiertage benutzen soll. Ist das so zulässig? Habe ich gar keine Urlaubsanspruch?
3 Antworten
Selbstverständlich hast Du Urlaubsanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz unterscheidet nicht zwischen Vollzeit- Teilzeit- oder Minijob. Der Mindesurlaubsanspruch von vier Wochen gilt für alle AN.
Was die Feiertage betrifft: Wenn Du in diesem Semester immer Di, Mi und Fr. arbeitest und an einem dieser Tage ein gesetzlicher Feiertag ist, steht Dir dieser nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz selbstverständlich auch zu. Da ist dann nichts mit Urlaub nehmen, Minusstunden oder Nacharbeit
Um mal alles zusammenzufassen: Die Arbeitsgesetze gelten generell für alle.
Ist das so zulässig?
Nein, ist es nicht.
P.S. Wenn in dem Betrieb durch geltenden Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung mehr Urlaub als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Wochen gewährt werden, steht Dir dieser Urlaub selbstverständlich auch zu.
Also, du hast ja wahrscheinlich schon nachgeleUni für die Arbeits sausen lässt. Da musst du mal nach der Rechtsprechnung schauen, ein Gesetzt gibt es da glaube ich nicht.
Vielleicht hilft dir folgender Link weiter: http://www.rechtstreff.de/viewtopic.php?t=410
Vielen Dank. Sehr hilfreich! Stellt sich mir nur noch die Frage wie es bei Feiertagen aussieht. Da ich ja keine festgelegten Arbeitstage habe, kann der Arbeitgeber dann von mir verlangen wenn z.b. Dienstag ein Feiertag ist und ich da normalerweise 8 Stunden arbeiten würde diese nachzuholen? Wenn er Montag wäre würde ich ja auch die vollen 20 stunden in der Woche arbeiten?