Werkstatt wann Kfz einbehalten?
Hallo ich habe folgendes Problem, wie ist dort die Rechtslage?
Mein Kfz ist in der Werkstatt, wegen dem Bremskraftverstärker. Angeblich undicht.
Der Kfz Meister ruft mich an er findet nirgends ein Ersatzteil, das gibt es garnicht mehr. Und bekommt den also nicht ausgetauscht.
Das Auto hat noch super gebremst, die bremse wurde weich nach motorstarten. Das einzige was war, das wenn motor aus ist. Und man auf der bremse 2, 3 mal tritt klingt sie wie Luftpumpe. Ansonsten bremst der wie eine 1 ohne Kraftaufwand. Etc
Nun habe ich gesagt er soll diesen wieder einbauen ich fahre ihn in einer anderen Werkstatt. Die den reparieren. Bzw sich ansehen warum die bremse pffftt macht wenn der Motor aus ist.
Nun möchte er den Wagen nicht mehr raus geben, mit der Begründung. Das die bremse ja nicht mehr funktionieren könnte. Und wenn was passiert er dran wäre.
Das Wagen hat noch bis Februar 2024 TÜV, er war dort vorher schon dran um vieles zu reparieren. Vor kurzem komplett Service gehabt. Und er meinte Verkauf den, der ist nicht mehr wert als 100 Euro.
Aber verbaut mir noch vor 2 Monaten einen neuen klimakompressor im Wert von 400€. Hat neue wasserpumpe, neuen zahnriemen, etc. Finde den Fehler, das auto ist noch 100 euro wert. Es handelt sich um einen Peugeot 308 sw (Björn 2008) und super gepflegt, von innen. Etc. Das einzige ist, er hat einen leichten lackschaden, an der Seite mal von der Garage gekommen
Darf die Werkstatt mein Auto einfach einbehalten? Und kann ich drauf bestehen das er meinen Bremskraftverstärker wieder einbaut, da dieser noch funktioniert. Und ich damit zu einer anderen Werkstatt komme.
3 Antworten
Die Werkstatt darf die Herausgabe des Fahrzeuges nicht verweigern! Wenn du ggf. offene Rechnungen beglichen hast, darf dir dein Auto nicht von der Werkstatt vorenthalten werden. Das einzige, was sie machen können, wenn sie der Meinung sind, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und eine Gefährdung für dich und andere davon ausgeht ist, die Polizei zu informieren. Nur die kann dir die Weiterfahrt untersagen, wenn das Auto tatsächlich nicht mehr verkehrssicher ist tatsächlich.
selbst dann kann man es noch in eine andere Werkstatt abschleppen lassen...
Die Werkstatt darf das Fahrzeug behalten bis du mit einem Schlepper oder anhänger kommst und den Wagen auflädst. Desweiteren ist die Werkstatt nicht verpflichtet die den defekten bremskraftverstärker wieder einzubauen, da durch das Defekte sicherheitsrelevante Teil eines gefährdung vorliegt, für die die Werkstatt dann haften müsste.
Du darfst das Defekte Teil allerdings mitnehmen um es prüfen zu lassen, unter der Vorraussetzung, das du dafür unterschreibst, das du aufgeklärt wurdest das dieses Teil nicht mehr verbaut werden darf.
Bei einem Risiko darf die Weiterfahrt verhindert werden, das ist auch gut so.
Abschleppen steht was das angeht aber nichts im Weg.
TÜV ist nur eine Momentaufnahme, nur weil du 1 Jahr TÜV hast, heißt es nicht, dass dein Auto absolut verkehrssicher ist.
Wir kennen die genauen Umstände/ den Schaden nicht.
Sprich mit einer anderen Werkstatt und lass über die das Auto abholen.