Wer Zahlt Reparatur des Stellmotors bei Fußbodenheizung?
Vor kurzem ging die Fußbodenheizung in meiner Mietwohung nicht mehr aus. Als der Heizungsmonteur da war, stellte sich heraus, dass der Stellmotor defekt war. Der Defekt wurde behoben. Wer zahlt nun die Rechnung? Fällt eine solche Reparatur unter Kleinreparaturen? Denn meines Wissens nach fallen, nur Dinge darunter, die dem häufigen unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Meiner Auffassung nach ist ein Stellmotor, entsprechend keinem häufigen unmittelbaren Zugriff ausgesetzt.
3 Antworten
Der Stellmotor ist Bestandteil der Heizung, erfordert einen Fachbetrieb und Vermietersache. Kleinreparaturen sind Sachen wie Hebel der Mischbatterie (Wasserhahn) oder Schließzylinder an der Wohnungstür. Auch muss im Vertrag der Höchstbetrag solcher Kleinreparaturen genannt sein!
Generell ist das ein Defekt an der Heizungsanlage und der Vermieter dafür zuständig.. außer du hast den Handwerker selbstständig gerufen, dann zahlst du
Wer hat denn den Monteur bestellt?
Die Rechnung zahlt ja i. d. R. der Auftraggeber.
Reparaturen an der Heizungsanlage sind Sache des Vermieters. Da fällt auch nichts unter Kleinreparaturen.
Allerdings wenn der Mieter so unklug ist und die Reparatur selbst beauftragt ... darf er auch selbst zahlen.