Wer zahlt die Retoure?

3 Antworten

Ich werde hier mal deutsches Recht anwenden.

Hier liegt scheinbar ein Sachmangel nach §434 BGB vor. Den genauen Absatz such ich jetzt nicht raus.

Bei einem Sachmangel hat der Käufer einige Rechte, siehe §437 BGB

Eine davon ist die Nacherfüllung nach §439 BGB.

In §439 (2) BGB steht:

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Somit muss der VK die Transportkosten übernehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Onlinehändler, Experte Paketlogistik, GLS&DHL Partner

Es ist eine Reklamation, da muss natürlich ein gewerblicher Verkäufer den Rückversand tragen.

Bei falscher oder beschädigter Ware muss der Verkäufer die Versandkosten der Rücksendung zahlen.

Aber man muss die Rücksendung natürlich richtig deklarieren. Also keine normale Retoure, sondern eine Reklamation.