wer zahlt Beerdigungskosten der Eltern wenn sich die Kinder streiten?
Hi Zusammen,
bekanntlich wird ums Erbe immer gestritten und nach dem Tod der Eltern abgerechnet. Hier kenne ich 2 Verwandte die sich mit 60 noch um die Liebe, Anerkennung und um das Geld der Mutter streiten, bis zum Tod.
Nach dem Tod der Mutter müssen Sie keine Rücksicht mehr nehmen und die Fetzen werden fliegen, das ist zu 100% sicher. Streit werden auch die Beerdigungskosten usw. sein. Problem hier: Der Sohn hat alles Geld dank Vollmacht bereits abgeräumt, es sind keine Rücklagen mehr da, zudem ein Vorerbe das er in Beton investiert hat. Die Tochter, hat nichts bekommen und wird dafür das Elternahaus erben.
Der Sohn will natürlich das die Kosten die Tochter zahlt. Diese will das er zahkt, weil Sie sich benachteiligt fühlt. Sie können sich nicht einigen. Ich vermute so geht es vielen Deutschen. Was passiert in diesem Fall das Beerdigungsinstitut und der Friedhof will ja Geld haben......
4 Antworten
Nach dem Tod der Mutter müssen Sie keine Rücksicht mehr nehmen
Also lebt die Mutter noch- dann wäre ihr zu empfehlen ihre Beerdigung bereits selbst zu organisieren.
Der Sohn hat alles Geld dank Vollmacht bereits abgeräumt, es sind keine Rücklagen mehr da
Sofern die Tochter der Meinung ist das Geld wäre von ihm veruntreut worden - die Mutter gesundheitlich nicht in der Lage war die Geschäfte des Sohnes zu widerrufen - hätte man den Versuch unternehmen können dem Sohn die Vollmacht über Betreuungsgericht zu entziehen.
, zudem ein Vorerbe das er in Beton investiert hat.
Nach wem Vorerbe? Nach dem vorverstorbenem Vater? Kann ich mir nicht vorstellen. U zund zu Lebzeiten darf jeder mit seinem Eigentum machen was er will - Eltern müssen nicht gerecht sein.
Die Tochter, hat nichts bekommen und wird dafür das Elternahaus erben.
Ein Haus ist nichts? dann könnte Tochter das Erbe ausschlagen und damit der Diskussion um die Beerdigung aus dem Weg gehen.
Sie können sich nicht einigen. Ich vermute so geht es vielen Deutschen.
Erbstreit - ja gibt es oft. Um die Bestattungskosten? Sofern tatsächlich null Bargeld der Mutter mehr vorhanden ist - ist dies für die meisten ein Anlass das Erbe ausgeschlagen. Hier geht es dann eher in Richtung- welche Form der Bestattung, welcher Sarg, Trauerfeier, Gästeliste... Hier sollte der Klügere nachgeben, im Idealfall hat der Verstorbene hier bereits vorgesorgt.
Der Bestatter wird beim Streit den Besteller für einen Mahnbescheid nehmen
Die Beerdigungskosten entfallen zu gleichen Teilen auf die Erben, in dem Fall die beiden Geschwister.
Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Streit haben oder nicht.
Beide Erben haften gesamtschuldnerisch für die Erbengemeinschaft. Gläubiger können sich an jedes Mitglied wenden und den vollen Preis fordern. Wie derjenige sich seinen Anteil wiederholt, ist dem Gläubiger egal.
Wie gesagt, dass ist aber dem Beerdiger oder dem Friedhof egal, wie sich die Erben streiten. Der hat ja sein Geld.
Die Erben zu gleichen Teilen.
Ja klar, aber wenn diese streiten und sich nicht einigen ?
Das ist doch egal sie zahlen aus eigener Tasche unabhängig vom Erbe, ob sie sich streiten oder nicht.
beide zahlen nicht,was dann ? Kommt dann der Gerichtsvollzieher ?
Dann kommt wie Du schon richtig vermutest, der Gerichtsvollzieher. Wer bestellt bezahlt dann auch .
Einer von euch gibt die Beerdigung in Auftrag, weil in D. herrscht BestattungsPFLICHT.
Derjenige bekommt dann die Rechnung…wird nicht gezahlt klagt der Bestatter. Das wird dann noch sehr viel teurer.
haha, das führt doch auch zu Streit, wenn einer zahlen soll und es intern mit dem anderen reglen soll