Beerdigungskosten?

7 Antworten

Es gibt die Möglichkeit eines "Sozialbegräbnisses"! - Erkundige Dich diesbezüglich mal bei Eurer Gemeindeverwaltung.

Woher ich das weiß:Recherche

Gabrielegerda 
Beitragsersteller
 04.06.2022, 11:19

Das heißt ich kann nichts machen,dass das meine Tochter zahlt.Sie hat es ja unter Zeugen gesagt dass sie alles bezahlt

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lesterb42  04.06.2022, 11:21
@twinax

Was bitte soll denn nun ein Anwalt dazwischen? Weißt du was der kostet?

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Gabrielegerda 
Beitragsersteller
 04.06.2022, 11:36

So ganz falsch war das jetzt gar nicht mit Anwalt.Habe erfahren dass jetzt meine Tochter einen Anwalt eingeschaltet hat damit ich gezwungen werde das Konto auszugleichen und gleich mehr einzahlen für die Restkosten die mich anstehen.

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Grundsätzlich wärest du als Ehefrau für die Übernahme der Bestattungskosten zuständig gewesen. Nun hat deine Tochter das an sich genommen und es gilt: wer bestellt- bezahlt. D.h. sie muss für die Kosten aufkommen.

Wenn das Konto nun im Minus ist, kann sie dich nicht belangen, denn du hattest keine Bankvollmacht, wie es scheint. Und du warst nicht der Auftragggeber.

Erklär ihr freundlich, dass du nichts ausgleichen wirst, willst und kannst.

Wende dich wegen der Witwenrente an eine Rentenberatungsstelle und lass dir auf keinen Fall von deiner Tochter helfen- sonst geht die Rente noch auf deren Konto.

Mach das allein. Wenn du Hilfe brauchst, wende dich sonst auch an die Caritas oder eine andere Beratungsstelle.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Mit dem mündlichen Versprechen ist das so eine unklare Sache, Wenn die Tochter nicht klikpp und klar in Gegenwart von seriösen Zeugen so oder sinngemäß erklärt hat: "Mutter, ich werde Vaters Beerdigungskosten aus meinem eigenen Geld (oder von meinem Konto) bezahlen", könnte sie sich herausreden mit: Ich habe nur zugesagt, dass ich die Beerdigung beauftragen und aufgrund der mir von Vater erteilten Vollacht aus Vaters Geld bezahlen werde. Wenn die Zeugen daher nicht - ggf. unter Eid - den erstgenannen SINN des Verspechens der Tochjter wird bestätigen können, wird es dir auch nicht in einem Gerichtsprozess gelingen, die Kostenübernahm durch die Tochter zu erreichen. Daher versuche, die Dinge in einem Gespräch mt ihr wieder auf die Reihe zu bringen.

Da dein Mann kein Testament gemacht hat, seid ihr eine Erbengemeinschaft.

Ihr müsste einen Erbschein beantragen.

Die Beerdigungskosten werden erst mal aus dem Nachlass bezahlt, Wenn der Nachlass zu wenig ist, sind die Angehörigen dafür zuständig, du und die Kinder. d.h. die Kosten werden jetzt auf euch alle aufgeteilt.

Dass deine Tochter irgendwann mal etwas versprochen hat. ist egal, auch die Zeugen sind egal. Ihr hättet das schriftlich festhalten müssen. Zumindest die Grabgebühr musst du nicht bezahlen, denn das Grab läuft ja auf deine Tochter, damit bist du keine Nutzungsberechtigte und musst nicht für das Grab aufkommen. Aber es kann sein, dass du dann dort auch nicht beerdigt wirst.

Die ganzen Kosten für die Beerdigung kannst du in der Einkommensteuererklärung eintragen. Dadurch kannst du zumindest noch Steuern sparen.

Also, deine Tochter kann das Geld von dir verlangen, aber da du kein Geld hast, soll sie es doch einklagen.

Da solltest du dich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die Rechtsanwaltskammern bieten (zumindest in Österreich) kostenlose Erstgespräche an.