Wer trägt die Verantwortung?Handy geklaut?
Hallo liebe Community,
Ich habe mir ein Vertragshandy bestellt. Es kam bei mir nicht an, habe daraufhin bei Congstar angerufen und nachgefragt, wo es denn geblieben ist. Sie haben bei der Post nachgefragt, es wurde zwar von Congstar ausgeliefert aber aus unbekannten Grund noch nicht von DHL los geschickt. Congstar konnte mir keine Auskunft geben, wie lange ich jetzt auf mein Handy warten muss, bis sich der Fall geklärt hat. Sie haben mir angeboten, dass Handy(ein neues) nochmal los zu schicken, falls das erste Handy doch noch irgendwann ankommen sollte, soll ich es einfach nicht annehmen. Es hat nicht lange gedauert, da kam das zweite Handy persönlich bei mir an. Nach einigen Wochen habe ich im Briefkasten einen Zettel von der Post bekommen, das meine Lieferung(das erste Handy) an den Nachbarn abgegeben wurde. Mein Nachbar behauptet, er hätte das Paket vor meine Haustür gestellt. Ich habe aber kein Paket erhalten. Ich traue meinen Nachbar nicht zu, dass er das Handy geklaut hat aber es ist weg. Normalerweise dürfte er das Paket gar nicht annehmen, jedenfalls wurde mir das so erklärt, dass nur ich es persönlich annehmen darf. Wessen Fehler ist es? Bzw, wird mein Nachbar jetzt dafür rechtlich verantwortlich gemacht?
Liebe Grüße
2 Antworten
Der Nachbar hat das Paket angenommen,er hat es Dir aber nicht persönlich übergeben,somit haftet er für den Verlust wenn er es Dir einfach vor die Tür stellt und es wegkommt.
Mahl ganz erhlich,wie bescheuert muss man sein ein Paket für den Nachbar anzunehmen und dem das dann vor die Tür zu stellen,das glaubt doch kein Mensch!
Klar ist, dass mit der Annahme eines fremden Pakets immer auch gewisse Sorgfaltspflichten einhergehen. Der Ersatzempfänger bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er das Paket erhalten hat und es keine von außen sichtbaren Schäden aufwies. Er muss die Sendung bis zur Abholung sicher verwahren. "Rechtlich geht der annehmende Nachbar ein Gefälligkeitsverhältnis mit reduziertem Haftungsanspruch ein", erklärt Dr. Johannes Offermann, Vorstand beim Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT), gegenüber zuhause.de. "Er muss mit dem Paket so umgehen, wie er es mit seinen eigenen Sachen auch tut."
Keinesfalls sollte man ein angenommenes Paket dem eigentlichen Empfänger einfach vor die Wohnungstür oder einen sonstigen frei zugänglichen Platz legen. "Damit würde man seine Sorgfaltspflicht verletzen", warnt Offermann. Geht das Paket dann verloren, müsste man den Verlust ersetzen.
Habe eine Email von congstar bekommen, wie ich gerade sehe.
Sehr geehrte xxxxxxxx
bitte entschuldigen Sie die lange Wartezeit. Wir haben nun von unserem Versanddienstleister die Rückmeldung erhalten, dass der von uns eingereichte Schaden (bezüglich des nicht an Sie zugestellten Handys) anerkannt wurde. Den entsprechenden Ratenzahlungsvertrag xxxxx hatten wir bereits im Juli 2019 storniert und die entprechenden Beträge waren Ihnen erstattet worden.
Was heisst das jetzt???
DHL hat gesagt das sie die Schuld tragen. Dein Vertrag wurde schon storniert. Vermutlich hast du einen neuen. Hast du keinen neuen, dann musst du dich in Verbindung setzen, was mit dem neuen Handy sein soll. Behalten ohne zu zahlen darfst du es natürlich nicht.
Eine Schuld trifft dich nicht. Das haben sie auch anerkannt.