Wer trägt die Kosten für eine von der Feuerwehr aufgebrochene Eingangstür?
Ein Mensch liegt in seiner Eigentumswohnung schwer verletzt oder er kann aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen seine Eingangstüre nicht aufmachen, um den Rettungsdienst hineinzulassen, sodass die auch angerückte Feuerwehr seine Wohnungseingangstür aufbrechen muss, damit man ihm in seiner Not helfen kann. Diese Tür dann so kaputt, dass ein Schreiner eine ganz neue Tür mit Schloss im Nachhinein ersetzen muss. Kosten etwa 3000 Euro. Wer haftet für den Schaden?
2 Antworten
Für die Kosten für eine in einem Notfall geöffnete Tür ist der Vermieter zuständig und er darf es dem Mieter auch nicht in Rechnung stellen.
Eine Schadenersatzforderung ist nur berechtigt, wenn der Mieter vorsätzlich oder durch fahrlässiges Handeln die Ursache für die Beschädigung bzw. den Einsatz von Polizei oder Feuerwehr herbeigeführt hat. Den Vorsatz oder die Absicht müsste der Vermieter allerdings nachweisen.
Es haftet niemand. Der Eigentümer der Tür bleibt auf dem Schaden sitzen.