Wer trägt die Kosten für eine von der Feuerwehr aufgebrochene Eingangstür?

2 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Für die Kosten für eine in einem Notfall geöffnete Tür ist der Vermieter zuständig und er darf es dem Mieter auch nicht in Rechnung stellen.

Eine Schadenersatzforderung ist nur berechtigt, wenn der Mieter vorsätzlich oder durch fahrlässiges Handeln die Ursache für die Beschädigung bzw. den Einsatz von Polizei oder Feuerwehr herbeigeführt hat. Den Vorsatz oder die Absicht müsste der Vermieter allerdings nachweisen.  

Zur Info sh: https://www.promietrecht.de/Schaden/Schaden-an-der-Mietsache/durch-Fremde/Feuerwehr-Polizei-beschaedigt-Wohnungstuer-wer-zahlt-Schaden-E2780.htm

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

iQa1x  26.07.2024, 08:41

Welcher Vermieter bei einer Eigentumswohnung?

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Es haftet niemand. Der Eigentümer der Tür bleibt auf dem Schaden sitzen.