Erbhaus in Teilungsversteigerung kaufen?

2 Antworten

Nur kurz zum Ablauf einer Teilungsversteigerung. Wenn Du selbst als Bieter teilnehmen willst, musst Du am Versteigerungstag 10% Bietersicherheit (vom festgelegten Verkehrswert) hinterlegen. Solltest Du den Zuschlag erhalten, musst den gebotenen Preis zuzüglich Gerichtsgebühren bezahlen. Erst dann verteilt das Gericht die einzelnen Erbteile. Das heißt, Du musst den Betrag auch haben, sonst macht eine Mitsteigerung keinen Sinn.

Preis in die Höhe treiben ist riskant. Was machst Du, wenn Du dann den Zuschlag erhältst!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Das ist falsch. Jeder Bieter muss die Sicherungsleistung i Höhe von 10 % leisten, also jeder Bruder für sich.

Dann zahlt der, der das Objekt ersteigert, den vollen Betrag an das Gericht. Dieses teilt dann den Überschuss nach der vorgelegten Teilungsanordnung auf. D.h. der Ersteigerer zahlt erst einmal die vollen 300,000,-- Euro z.B. bekommt dann 75.000,-- wider zurück.D.h. er muss für d voll Betrag kreditwürdig sein und sich auch vorher die Zusage der Bank einhole.

Hochsteigern kann nach hinten losgehen, zumal du auch die Summ bereit haben solltest.