Wer muss für die "Renovierung" nach Fenstertausch aufkommen?
Hallo liebe gF-Gemeinde, ich habe da mal eine Frage.
Vor 4 Monaten bin ich in eine Mietwohnung gezogen. Der Vormieter hatte im Jahr davor renoviert, die Wohnung sah also noch sehr gut aus, ich habe sie zwar als "unrenoviert" übernommen, aber ich brauchte nichts neu tapezieren oder streichen. Tapeziert ist mit einer Strukturtapete und der Vormieter hatte nicht mal Nägel oder Dübel in der Wand hinterlassen. Schon damals, vor meinem Einzug, war in der Planung, dass die Wohnung bald neue Fenster bekommen soll. Die neuen Fenster habe ich jetzt eingebaut bekommen. Durch das Demontieren der Fensterrahmen wurde leider rund um die Fenster teils die Tapete beschädigt (hängt teilweise zerfetzt runter) und Putz bröckelte aus den Rahmen und dem Mauerwerk, was einige hässliche Löcher hinterlassen hat.
Meine Frage dazu: Wer muss denn jetzt renovieren, damit das wieder gut aussieht? Die Wohnung hat eine Größe von rund 70 qm und einige Räume gehen ineinander über, so dass das ganz schön große Flächen sind, inklusive der Decken, die ich streichen (lassen) müsste. Oder ist das Vermieter-Sache? Ist ja auch nicht ganz billig. Auf jeden Fall sieht es jetzt sehr unschön aus und wenn neue Tapeten (auch in Teilen) darüber kämen, würde die Farbe ja nicht mehr zum Rest passen.
Und ja, klar kann ich mit meinem Vermieter sprechen, aber ich hätte trotzdem gerne mal ein paar Meinungen von "Fachleuten" dazu. Danke schon mal vorab für eine Info.
6 Antworten
Hier sehe ich eine Modernisierung. War diese als solche angekündigt (mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten) und wurden dir deine voraussichtlichen anteiligen und bereinigten Modernisierungsmieterhöhungskosten dabei mitgeteilt? Sollte hier eine planmäßige Modernisierung angekündigt und durchgeführt worden sein, hat zwar der Vermieter dafür zu sorgen, das evtl. Schäden an der Tapezierung, in diesem Zusammenhang entstanden, beseitigt werden, aber darf diese Kosten auf die Modernisierungsumlage aufschlagen (8% jährlich, 1/12 davon monatlich). So Urteil des BGH. (Findest du bei Google).
Renovierung auf lau? - Das wird nicht funktionieren!
Übrigens auch dann nicht, wenn du die Renovierung bei Einzug selbst bezahlt hättest.
Du hast festgestellt:
Durch das Demontieren der Fensterrahmen wurde leider rund um die Fenster teils die Tapete beschädigt
Das lässt sich bei diesen Arbeiten kaum verhindern. Allerdings beschränken sich die Montagefolgen lediglich im unmittelbaren Fensterbereich. In der Regel handelt es sich dabei um den Bereich der Laibung. Also um einen schmalen Streifen von wenigen Zentimetern.
Sobald die Montagearbeiten abgeschlossen sind, wird die ausführende Firma die entstandenen Schäden beseitigen und optisch anpassen. Mehr wird es da sicher nicht geben.
Die Rechtslage:
Schadenersatzansprüche setzen immer voraus, dass auch ein Schaden erlitten wurde.
Nach eigener Aussage hast du die Wohnung unrenoviert angemietet, also kein Geld für die Renovierung ausgeben müssen.
Wenn du ausziehst, wirst du ebenfalls nicht renovieren müssen, also auch dann keine Kosten haben.
Persönlicher Geschmack ist für Schadenersatzforderungen ungeeignet.
Angenommen, du musst im Bad Löcher in die Fliesen bohren, um deinen Spiegel aufhängen zu können. Wäre es für dich in Ordnung, wenn der Vermieter von dir verlangen könnte, dass komplette Bad zu renovieren, weil er erst kurz vorher das Bad neu gefliest hat?
Der Gesetzgeber sagt Nein. Wurden nicht übermäßig viele Löcher gebohrt zählen sie zur üblichen Nutzung der Wohnung.
Wenn die sichtbaren Spuren fachgerecht beseitigt wurden, ist dir damit uneingeschränkt wohnen zu können, durchaus zuzumuten.
Zustand der Wohnung bei Einzug (renoviert oder nicht, egal) entspricht nicht dem Ist-Zustand nach Fenstereinbau. Wenn fest verklebte Tapeten gelöst wurden durch den Fenstertausch ist somit auch ein Schaden entstanden für den der Verursacher aufkommen muss in diesem Fall der Fensterbauer.
Natürlich war das dem Fensterbauer vorher klar und das hat er auch dem Vermieter mitgeteilt. Als dann der Auftrag erteilt wurde ging die Haftung dafür auf den Vermieter über ohne wenn und aber. Folglich wird der Vermieter einen Maler holen müssen, die Arbeiten selbst ausführen oder sich mit den Mietern anders einigen.
Im Normalfall sind bei der Fenstermontage Beiputzarbeiten durch den Fenstermonteur vereinbart.
Ansonsten wär das die Aufgabe des Vermieters, der dann im gleichen Zuge die Wangen neu tapezieren oder streichen läßt.
Danke schön, dann werde ich wohl mal mit dem Vermieter sprechen. Diese Beiputzarbeiten waren bei meinen Fenstern wohl nicht dabei.
Der Vermieter muss natürlich den Bereich unmittelbar um das Fenster instand setzen, d.h. anputzen lassen und ggfs. auch kleinere malermäßige Instandsetzungen vornehmen. Er muss aber nicht ganze Wände neu machen.
Stand so sinngemäß in meiner Antwort. Das wäre nun zu ergründen.
Danke dir, ich spreche mit dem Vermieter, wie wir das lösen bzw was er dazu beitragen wird, um zumindest um die Fenster herum wieder alles hübsch zu machen.
Aber: Er darf die Kosten dafür mit der Modernisierungsmieterhöhung vom Mieter einfordern.