Ich würde einfach nein schreiben.
Ich wäre dann gerne mein Hund. Darf den ganzen Tag auf weichen Kissen und Decken liegen, darf draußen ausgiebig schnuppern und spazierengehen und bekommt viele Streicheleinheiten und Leckerlies.
Hilfreich wäre es, wenn Menschen, die an eine Scheibe glauben, sich nicht fortplanzen würden. (Ironie off)
Also ich würde mein Waschmittel in die Wohnung mitnehmen. Oder aber das Waschmittel mit Entfärber auffüllen und ein Schild dranmachen "Finger weg". Mit Sicherheit wird dann nur noch 1 mal geklaut.
Soll er dich doch belauschen. Ob er sich räuspert oder nicht, ist doch sein Problem. Ich würde durch solche "lärmempfindlichen" Menschen nicht von normalen Alltagsgeräuschen abhalten lassen.
Was spricht denn jetzt dagegen, die Vereinbarung sofort zu widerrufen? Also mein Nachbar dürfte sich sowas nicht erlauben und ich würde bei hohen Kosten wegen des Krans dem Nachbarn gehörig auf die Pelle rücken.
Wir haben an einem unserer Fenster eine Spiegelfolie anbringen lassen, da unsere Nachbarn uns auch ständig ins Fenster glotzten. Die Sonne scheint nur abends darauf, blendet aber absolut nicht. Wenn sie unbedingt zum Anwalt rennen will - lass sie doch.
Ich würde sie direkt darauf ansprechen, daß du doch augenscheinlich längst erwachsen bist und sie dich deshalb auch mal langsam so behandeln soll. Oder du duzt sie auch einfach ab sofort.
Im übrigen verstehe ich nicht, warum ihr euch von ihr sagen lasst, was am Garten geändert werden soll. Ich würde sie ins Leere laufen lassen.
Wenn die Wohnung so hellhörig ist, dann kannst du doch nichts dafür. Die Nachbarin beschwert sich ja über normale Alltagsgeräusche, wo zu laute Musik oder Parties garnicht Gegenstand von normaler Ruhestörung sind. Ans Telefon würde ich garnich drangehen und hier über Google Gerichtsurteile über normale, hinnehmbare Geräusche in Mietwohnungen ausdrucken.Dem Gespräch mit dem Vermieter würde ich gelassen entgegensehen. Mach dir Stichpunkte über die "Beschwerden" und welche angeblichen Lärmquellen wirklich dahinterstecken. Kein Mensch kann erwarten, daß man nur noch mit Socken oder auf Zehenspitzen durch die Wohnung läuft oder ab 21 Uhr selber ins Bett geht. Irgendwo hört doch der Spaß da ganz schnell auf.
Ich würde ihn ignorieren. Wenn er auf so einen Kitsch außerhalb von Halloween steht - sein Problem.
Wir haben auch so einen dämlichen Nachbarn, der sich mal beschwerte, daß unser alter Hund um 19 Uhr gebellt hatte. Ich habe mich daraufhin beim Ordnungsamt erkundigt, was passieren würde, falls sich dieser Nachbar beschweren würde. Wie hier schon gesagt, darf der Hund 30 Minuten am Tag und 9 oder 10 Minuten am Stück bellen. Eine Beleidigung seitens des Nachbarn würde ich allerdings anzeigen und das Sturmklingeln verbitten.
Ich würde mit der Dame reden und sie bitten, sich Kopfhörer zuzulegen. Auch könntest du mal den Vermieter abends zu einer Hörprobe einladen und um Abhilfe bitten.
Meine Tochter wurde vom Nachbarn auch immer angestarrt. Sie hat jetzt einen blickdichten Vorhang und gut is. Natürlich kannst du auch mal nachfragen, warum er dich immer anstarrt. Aber er wird es abstreiten. Du kannst auch andere Mädchen und Frauen in eurem Haus fragen, ob sie auch das Gefühl haben, daß vom Nachbarhaus ein Mensch immer rüberstarrt. Vielleicht bist die die Einzige, vielleicht geht es anderen auch so. Und vielleicht hat der Mann einfach Langeweile.
Wenn dein Kind eine Empfehlung hat, dann frag am besten dein Kind, ob es auch aufs Gymnasium will. Es bringt nichts, wenn das Kind Furcht hat oder nur mit großer Mühe gute Noten erreichen kann. Meine Tochter kam auf der Gesamtschule super zurecht, mein Sohn hatte Anfangsschierigkeiten auf dem Gymnasium. Aber hinterher lief es gut.
Das Verhalten des Nachbarn ist absolut nicht ok. Pfefferspray würde ich auf keinen Fall einsetzen, eher einen Schiedsmann einschalten, der das Problem auf Dauer löst. Dem Nachbarn war doch klar, daß das Wegerecht existiert und nicht mal so einfach ausgehebelt werden kann. Besteht nicht die Möglichkeit, deinen Weg mit einem Zaun gegen den freilaufenden Hund abzusichern? Dann kann der Hund auf dem restlichen Grundstück zähnefletschend rumlaufen und du kannst gefahrlos den Weg benutzen. Was passiert denn, wenn du mal aus Versehen das Tor aufläst? Dann entschwindet der Hund und beißt wohlmöglich Kinder. Also ich würde ehrlich gesagt mal einen Termin mit einem Schiedsmann vereinbaren bzw. beim Ordnungsamt nachfragen.
Ich würde den Spieß umdrehen und ein "Belästigungsprotokoll" der Nachbarin anfertigen. Mit Datum, Uhrzeit und Anlaß ihrer Klage. Nach mehreren Wochen einfach mal dem Vermieter vorlegen und fragen, wie man in Zukunft darauf seiner Meinung nach reagieren soll:) Auch empfehle ich jeglicher Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen und nur noch unter Zeugen zu antworten.
Das ist eine Frechheit. Bei uns wird 4 mal im Jahr entwurmt und jeder Pferdebesitzer besorgt selber die Kur beim jeweiligen Tierarzt. Es wird angeboten, daß der Stallbetreiber für 5 Euro extra die Wurmkur geben würde. Ansonsten sind 22 Euro extrem teuer und ich würde wahrscheinlich diese Vorgehensweise ablehnen, zumindest aber für die nächste Wurmkur sofort darauf bestehen, selber die Kur zu bekommen. Ach ja, wenn die Stallbetreiber viele Wurmkuren bestellt haben - kriegen die keinen Rabatt?
Wenn im Mietvertrag eine Mitbenutzung steht, dann darf die Tochter auch in den Garten. Man muss auch nicht automatisch davon ausgehen, daß jeder Hund sofort Kinder angreift oder den Sandkasten verschmutzt. Den Sandkasten kann man abdecken und mit den meisten Hundebesitzern kann man auch ganz normal reden. Unser Hund z.B. liebt Kinder über alles. Und obwohl kleine Nachbarskinder oft mit ihm spielen, bleibe ich immer in der Nähe und habe ein Auge drauf.