Wer kommt für den Abriss einer Immobilie auf?
Der Käufer oder Verkäufer?
Wer muss ein Unternehmen dafür beauftragen?
7 Antworten
Käufer und Verkäufer haben rechtlich erst einmal nichts mit dem Abriss zu tun.
Der Abriss eines Hauses ist Genehmigungspflichtig oder wird durch Amtswege angeordnet.
Die Genehmigung / Anordnung geht immer an den Eigentümer des Grundstücks / der Immobilie.
Sowohl der Verkäufer (Eigentümer) eine Anordnung erhalten hat dies tun zu müssen, ist es auch seine Sache.
Will der Käufer (zukünftiger Eigentümer) das Haus abreisen, so ist er nach dem Eigentumsübergang dazu verpflichtet eine Genehmigung einzuholen und somit auch für die Kosten zuständig.
Ich glaube nicht, dass ein Eigentümer einen Abriss plant, beantragt und ausführt um dann das Grundstück zu verkaufen. In der Realität wird das wohl der Käufer tun.
Das mag ja sein, dennoch verpflichtet euch ja niemand es abzureisen - nur weil man es vermeintlich sollte. Wenn Ihr es zu m Kauf anbietet dann gibt es vielleicht einen Käufer der in diesem haus ein Potential erkennt, dass ihr nicht mehr seht. Dann wäre der Abriss ja unzweckmäßig gewesen.
Abgesehen davon, dass der Abriss ja auch finanzielle Befindlichkeiten nach sich zieht.
Das Grundstück mit Haus ist sagen wir mal 200000 wert. Das Grundstück alleine vielleicht 160000. Der Abriss kostet euch ( um eine runde Rechnung zu machen) 40000. Was gewinnt oder verliert ihr dabei - Nichts. Ihr habt nur einen Haufen Arbeit mit dem Abriss.
Dann lasse ich es den Nächsten Eigentümer entscheiden du gebe mich mit 160000 zufrieden.
Am Ende bekomme ich die 200000 wohl eh nicht.
Ich denke mal das Grundstück ist weit aus weniger wert.
Wenn du ein Grundstück kaufen willst auf dem noch ein altes unbewohnbares Haus steht, ist es gängige Praxis den Kaufpreis um die Abrisskosten zu senken. Ich habe aber auch schon andere Erfahrungen gemacht. Es kommt auf den Verkäufer an.
Aber am Ende des Tages bezahlst und organisierst du den Abriss. Je nach dem was dort steht sind die Baustoffe nach dem Abriss noch einiges wert. Die Baufirma mit der ich bisher zusammengearbeitet habe, hat auch den Abriss übernommen.
Ist genau anders herum. Wir möchten verkaufen.
Wie ermittelt man die Abrisskosten?
Dann solltest du dem Käufer beim Kaufpreis etwas entgegen kommen, wenn er noch einen Abriss bezahlen muss. Es kommt drauf an wie teuer der Abriss sein wird. Ihr könnt dafür ruhig einen Kostenvoranschlag einer Abriss/Baufirma einholen. Wenn es viele Interessenten gibt für euer Grundstück, könnt ihr natürlich etwas höher mit dem Grundstückspreis anfangen und schauen wie viele abspringen.
LG Knom
Abrisskosten belaufen sich laut Internet gerne zwischen 10.000 und 25.000 Euro wenn es freistehend liegt.
Leider ist ein Anbau daran.
Pauschalisieren kann man Abrisskosten nicht. Gerade Anbauten sind teurer. Ich habe mich da immer auf die Baufirma verlassen. Die sind vom Fach und machen den Kostenvoranschlag auch nicht zum Spaß :-)
Also die Antworten sind sehr theoretischer Natur. Aus der Praxis kann ich folgendes sagen:
- Es kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde: a) freigelegtes Grundstück oder b) bebautes Grundstück mit Altbestand. Wer welche Kosten trägt ist reine Verhandlungssache.
- Ob die Abrisskosten tatsächlich vom Grundstückswert abgezogen werden, hängt von den Marktgegebenheiten ab. Also wir ziehen reine Abrisskosten bei der Wertermittlung eines Grundstückes nicht mehr ab. Aber das gilt nur, wenn es der Markt hergibt (wie bei uns in München). Sollten aber noch Sonderkosten auftauchen, z.B. Entsorgung uralter Öltanks mit Inhalt, Altlasten etc., müssen diese berücksichtigt werden
Der Käufer/Eigentümer sofern er eine Abrissgenehmigung besitzt !
Das wird er ja dann müssen.
Wie sieht das mit den Kosten aus? Fliesen die Abrisskosten in den Verkauf?
Würde niemand machen ( Verkäufer ) , unabwägbares Risiko für Altlasten !
Eine vorgesehener Abriss und dessen Kosten müssen im Kaufvertag geregelt werden.
Kauft jemand ein Grundstück "wie es steht und liegt" sind spätere Veränderungen des Grundstückes samt Aufbauten Anglegenheit des Käufers.
Die Abrisskosten ( da nicht bekannt) können im Kaufvertrag gar nicht Einzug erhalten. Es kann nur die Kaufsumme pauschal gemindert werden in Höhe der erwarteten Kosten. Liegen die tatsächlichen Kosten niedriger so hatte der Käufer Glück, liegen sie höher dann hatte der Verkäufer Glück.
Bei Grundstücksverkäufe richtet sich der Preis ausschließlich über die Übereinkunft von Käufer und Verkäufer.
Also wird im Kaufvertrag etwaige Abrissarbeiten aufgeführt und beim Kaufpreis /Verkaufspreis berücksichtigt?
Du weißt doch gar nicht, was ein potentieller Käufer mit diesem Grundstück vorhat.
Wir möchten das Grundstück verkaufen. Das Haus ist sehr alt.
Mein Bruder meint es könnte nur noch abgerissen werden.