Wer kommt bei Schäden auf?

2 Antworten

Der Verkäufer schuldet dem Käufer als kaufvertragliche Nebenpflicht eine angemessene und bruchsichere Verpackung.

Der Käufer muss im Schadensfall mit dem Paket, der Innenverpackung (!) und der beschädigten Ware zum Versanddienstleister gehen, um den Schaden aufnehmen zu lassen.

Der Versanddienstleister haftet nämlich nur, wenn das Paket von außen beschädigt wurde, nicht aber bei mangelhafter Verpackung.

Für die ist der Verkäufer zuständig, und wenn er unzureichend verpackt hat, dann haftet er.

Wenn es auf dem Transport kaputtgehen konnte, war es nicht nach den Vorschriften des beauftragten Versandunternehmens verpackt.

Also hat der Absender Schuld.

Ausnahme: LKW Spuren auf dem Paket ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 12 Jahre erfolgreicher eBay Verkaufsagent

Waldmorti 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 10:39

und was wenn ich den Versand zu billig angegeben habe? kann ich das nachfordern? ich habe 19,99€ statt 10,49€ bezahlt.

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Colopia  17.01.2024, 12:29
@Waldmorti

Eigentlich nicht. Denn die Versandkosten sind ja Bestandteil des Vertrages. Es hätte ja genauso gut sein können, dass du die Versandkosten zum Teil übernimmst um den Verkauf attraktiver zu gestalten. (gängige Praxis)

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