Wer ist schuld?

8 Antworten

Bei einem Kind unter 10 Jahren haftet hier genau gar niemand, da man der Mutter nicht erfolgreich wird vorwerfen können, ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt zu haben. Damit bliebe der Autobesitzer auf seinem Schaden sitzen. Bei über 10 Jahren haftet das Kind selbst, und kann hier auch per MB/VB mit einem vollstreckbaren Titel behaftet werden.

Hinweis: Korrigiert, da 7 Jahre bei ruhendem Verkehr.


Interesierter  13.08.2024, 12:12

Im motorisierten Verkehr liegt die Altersgrenze bei 10 Jahren.

Ebenfalls von Bedeutung ist, inwieweit der Autofahrer die erforderliche Vorsicht bei Kindern am Straßenrand hat walten lassen.

Vergessen darf man ebenfalls nicht die Betriebsgefahr durch das führen eines KfZ.

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FordPrefect  13.08.2024, 12:14
@Interesierter

Stimmt, danke für die Korrektur auf 10 Jahre. Grundsätzlich ist auch unter 10 Jahren eine Haftung der Aufsichtsperson hier eher auszuschließen, wenn sich das Kind etwa losgerissen hat. Leichte Fahrlässigkeit würde auch nicht zu einer Haftung führen.

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Den Schaden müsste/sollte die Privathaftpflichtversicherung ( hoffentlich vorhanden!) der Mutter tragen.

Die Mutter hätte das verhindern müssen. Das könnte also durchaus ein Fall für IHRE private Haftpflichtversicherung sein. WENN die dashcam als Beweismittel anerkannt wird.

da wären ein paar faktoren noch wichtig - z.b. ob des auto sich an die geschwindigkeit gehalten hat usw.

ansich würde ich die schuld aber erstmal bei der mutter suchen (je nach alter vom kind natürlich). verletzung der aufsichtspflicht oder wie man des nennt

Woher ich das weiß:Hobby – kein "echter" kfzler - aber viele jahre mit tuning/schrauben

Kind unter 10? Der Autofahrer haftet in vollem Umfang. Seine Kfz Haftpflicht zahlt den Fremdschaden, seine Vollkakso (sofern vorhanden) zahlt den Eigenschaden.

Kind ab 10? Das Kind ist beschänkt deliktfähig und könnte selber haften. Quote müsste ein Gericht entscheiden und kommt auf die genauen Umstände an. Dafür hat dann die Mutter hoffentlich ne Privathaftpflicht mit Familientarif.

Aufsichtspflichtverletzung der Mutter ist zwar nicht völlig unmöglich aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Auch hier wäre die Privathaftpflicht zuständig.