Wer ist im Recht?

8 Antworten

Erst einmal: Es handelt sich nicht um ein Angebot auf den Verkaufsseiten ebay oder ebay Kleinanzeigen. Dieses Angebot ist / war auf ETSY veröffentlicht.

In wie weit von Etsy ein genereller Käuferschutz gegeben wird, weiss ich nicht. Du solltest dich mit den AGB von Etsy dieserhalb auseinandersetzen = lesen.

Also hast Du anscheinend nur die Möglichkeit Dich zivilrechtlich mit dem Verkäufer auseinanderzusetzen. Ausgang offen.

"Voll funktionstüchtig", "sieht aus wie neu", "keine Kratzer oder ähnliches"

Wenn nun die Kamera kaputt ist, bist du im Recht. Wenn nun die Ware beim Transport beschädigt wurde, haftet entweder der Versender durch schlechte Warensicherung oder der Lieferant.

Das müsste aber der Verkäufer regeln.

Allerdings musst du beweisen können, dass du das Gerät beschädigt ausgepackt hast und nicht selbst beschädigt hast.

Gut, dass er die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen hat. Leider musst Du jetzt beweisen, dass die Kamera bereits bei Übergabe an den Versanddienstleister defekt war.
Gab es wiederum einen Transportschaden, muss der Verkäufer die Rechte an Dich abtreten oder sich selber darum kümmern.
Hat er unsachgemäß verpackt, wäre er dran.

Wenn die wahre als ok beschrieben ist muss sie natürlich funktionieren.

Ist doch logisch.

Mach einfach von deinen 14 Tägigen umtauschrecht Gebrauch und verlange dein Geld incl. Porto in einer angemessenen Frist.

Wichtig die schriftliche Widerufserklärung!

Und wenn er sich weigert drohe mit Polizei und Anwalt

Du. Der Verkäufer kann einen defekten Gegenstand nicht als "voll funktionstüchtig" anpreisen.