Ebay Preisfehler nach Extraangebot?
Ich habe eine Kamera im Wert von 2469€ auf ebay für 216€ kaufen können.
Der Artikel wurde nicht neu reingestellt sondern ich habe ein Angebot vom Verkäufer direkt für die 216€ bekommen. Damit ist der Kaufvertrag doch geschlossen?
Habe ich laut dem Recht das Recht auf den Artikel oder steht mir ein Paragraph im Wege?
In der Beschreibung stand nichts zu dem Preis sondern nur eine Zustandbeschreibung
Vielen Dank im Vorraus
Hier ein Bild wie dieses Sonderangebot ausgesehen hat
4 Antworten
Da steht doch, das es auch anderen der Preisvorschlag gesendet wurde. Wenn jetzt mehrere den Preisvorschlag annehmen, müsste der Verkäufer es auch mehreren verkaufen, nach deiner Logik.
also nein, es gibt noch keinen Kaufvertrag.
deine Annahme des Preisvorschlages ist das Angebot an den Verkäufer. Er kann es annehmen, muss es aber nicht annehmen.
Damit ist der Kaufvertrag doch geschlossen?
Nein, ein Vertrag ist erst geschlossen,wenn beide (alle) Partner zustimmen.
Wenn der Verkäufer ein Angebot macht, ist das einseitig und damit noch kein Vertrag. Ihm fehlt ja noch die Bestätigung deiner Kaufabsicht.
Ich habe die Kamera ja gekauft, Es kam über die Sonderangebot Funktion von EBay das Angebot für 216€ welches ich angenommen und direkt bezahlt habe
War das zum Bieten oder war es ein Sofortkauf? Beim bieten hat der VK pech, sofern er kein Mindestpreis festgesetzt hatte aber beim Sofortkauf kann er zu Recht den Kaufvertag anfechten da es offensichtlich ist das da ein Fehler vorliegt. Und da es ein sehr großer Unterschied ist, hätte der VK auch vor Gericht sehr gute Chancen zu gewinnen.
Ok, da kann er auf jeden Fall auf Irrtum pochen, denn vermutlich wollte er einen etwas günstigeren Betrag machen aber nicht so günstig, da ist es mehr als ersichtlich.
Ich habe ein Bild reingestellt und dort sieht man genau die Formulierung es ist ein Preisvorschlag
Ja, aber niemand würde glauben das der VK wirklich 2.253€ runtergeht.
Hat er sich bei dir gemeldet?
Bis jetzt noch nicht, es gibt auch andere Fälle bei denen es um die 3-fache Summe ging und dass in einem Online Shop also ohne direktes Angebot
Bei einem offensichtlichen Tippfehler könnte der Verkäufer mit Irrtum nach §119 BGB argumentieren.
Das müsste dann aber zivilrechtlich geklärt werden.
Das fällt glaube ich jedoch raus, da das ein Extra Rabatt Angebot des Verkäufers war also kein schlichter Tippfehler sondern die Eingabe sowie Absendung des Angebots
es war ein sogenanntes Sonderangebot, Die Anzeige war für 2500€ reingestellt und dann habe ich ein Sonderangebot vom VK bekommen für 216€ welches ich dann angenommen habe. Also ein richtiges Angebot wie es meiner Meinung nach für einen Kaufvertrag braucht