Wer ist für die Grundstücksabstützung zuständig?
Als wir vor 30 Jahren gebaut haben lag unser Grundstück niedriger als das vom linken Nachbarn. Weil dort die Straße noch errichtet werden sollte mussten auch wir für den HausBau auf eine gewisse Höhe anfüllen was wir auch gemacht haben. Allerdings nicht so hoch wie der linke Nachbar. Zum rechten Nachbarn hin haben wir unsere Erhöhung durch eine kleine Stützmauer geschützt so das nichts abrutschen kann. Da wir mit dem Bau viel um die Ohren hatten und die Erde vom Nachbarn links immer auf unsere wiese rutschte haben wir nicht nur vorn Palisaden gesetzt sondern auch an der Grenze zum linken Nachbarn ohne uns zu erkundigen wer dafür verantwortlich ist. Nun ist das Haus von diesem Nachbarn seit ein paar Jahren verkauft, die Palisaden sind langsam morsch. Der neue Nachbar möchte nun bis zur Grenze auf seinem Beet groben Schotter auffüllen und verlangt von uns das wir zügig für eine neue stütze sorgen damit er sein Vorhaben durchführen kann und nicht alles zu uns Weg rutscht. Müssen wir wirklich obwohl sein Grundstück höher liegt die Kosten dafür tragen? Wir haben auf der rechten seite ja schon einmal bezahlt und wenn auf seinem Grundstück damals soviel aufgefüllt wurde ist doch nicht unsere schuld. Es steigt übrigens schräg an von 10 cm bis ca 60 cm.
4 Antworten
Ist im landesrechtlichen Nachbarschaftsrecht geregelt. In Niedersachsen z. B. so:
Bodenerhöhungen
§ 26Wer den Boden seines Grundstücks über die
Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Bodenbewegungen ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.
Leider ist eine einvernehmliche Lösung mit ihm nicht möglich. Er kommuniziertat nur per Mail mit mir und sucht ständig neue BGB s aus dem Internet die er mir dann schickt. Nur steht dort immer drin wer sein Grundstück tiefer legt oder tiefer Bagger muss sorge dafür tragen. Ich hab es aber nie tiefer gelegt uns das versteht er nicht
Hallo,
rechtlich ist das ein nicht ganz einfaches Thema.
Besser wäre eine einvernehmliche Einigung.
Welches Grundstück verursacht eine eventuelle Gefährdung? Dieser Grundstücksbesitzer muss seiner Sicherungspflicht nachkommen oder für den entstehenden (zukünftigen) Schaden aufkommen.
Er ist eventuell auch der Meinung, dass ihr die Handbremse von seinem Wagen anziehen sollt, damit sein Wagen nicht weg rollt. Würdest du darüber auch nachdenken?
Weise ihn schriftlich auf seine Sicherungspflicht hin und fertig!
Wenn du ganz nett sein möchtest kannst du in der Verwaltung deiner Stadt anrufen.
Also seine Erde bzw zukünftig sein Schotter rutscht zu uns runter. Aber er meinte wir müssen dafür Sorge tragen das sein Schotter nicht zu uns abrutscht.