Wer hat Vorfahrt? LKW oder Fahrradfahrer?
Hi!
Zuallererst: Ich hab nicht so viel Ahnung über Verkehrsregeln.
LKW und Fahrradfahrer fahren auf der Hauptstraße (nicht Autobahn). LKW will jetzt in eine Seitenstraße nach rechts umbiegen. Der Fahrradfahrer will noch gerade aus fahren.
Wer hat normalerweise Vorfahrt? Sagen wir mal es gibt keine Verkehrsschilder, die das regeln.
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5 Antworten
Hallo DummAberClever
Laut Gesetz hat der Fahrradfahrer Vorfahrt. Aber als dieses Gesetz beschlossen wurde wurde von den Politikern wenig bedacht dass der Lkw-Fahrer den Fahrradfahrer durch den toten Winkel eventuell nicht sehen kann.
Früher durften die Radfahrer einen haltenden Lkw nicht rechts überholen, unsinniger Weise wurde diese Vorschrift aus Dummheit geändert.
Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin dann schalte ich mein Hirn ein und erzwinge mir in solchen Fällen keinen Vorrang. Wenn ich im Sarg liege habe ich nichts davon dass ich Vorrang gehabt hätte
Gruß HobbyTfz
Geradeausfahrer haben immer Vorrang gegenüber Abbiegenden.
Gegenverkehr hat Vorrang
LKW will abbiegen, von daher keine Frage
Wieso Gegenverkehr?
Ich habe die Frage so verstanden, dass der Radfahrer rechts vom LKW in die gleiche Richtung fährt.
auch da hat der LKW zu warten, das Fahrrad will gerade aus.
GENAU das ist ein großes Unfallpotential. das hat schon etliche Radler erwischt, Toter Winkel
Da sind wir uns absolut einig! Ich frage mich nur, was es mit Gegenverkehr zu tun hat^^
...hätte Vorfahrt, wenn der LKW-Fahrer ihn sieht...
Vor einem halben Jahr habe ich gesehen, wie ein Fahrradfahrer fast gegen ein LKW geknallt ist, weil der LKW-Fahrer abbiegen wollte. Wahrscheinlich hatte der LKW-Fahrer den Fahrradfahrer aufgrund des blinden Winkels nicht gesehen.
der Radfahrer. Der LKW muss warten
Als das Gesetz beschlossen wurde, gabs noch keine sog. "Radwege" (schmale Rumpelstreifchen auf GEHwegen, gerne durch parkende Autos, Schilder oder Hecken noch sichtgeschützt), die außerhalb des Sichtbereichts der KFZ-Fahrer (egal ob PKW oder LKW) geführt werden.
Früher konten Radfahrer einen haltenen LKW nicht rechts überholen, da diese rechts am Fahrbahnrad standen und einfach kein Platz war; unsinnigerweise wurden rechts neben einer Rechtsabbiegerspur noch vorfahrtsberechtigte Geradeausspuren angelegt. (OK, ein paar Idioten, die sich ohne "Radweg" rechts doch noch vorbeiquetschen mag es geben, aber sowas macht man nicht soo oft).
Die Unfallopfer haben sich Ihre Vorfahrt nicht "erzwungen", sondern haben auf die gebetsmühlenhaft propagierte Sicherheit der sog. "Radwege" vertraut (hatten of noch eine grüne Ampel vor sich); der LKW kam quasi aus dem "nichts" rüber und das wars. Die vielen Gefahrenpotentiale der "Radwege" kennen nur die Leute, die sich aktiv damit beschäftigen.
Diese Unfälle betreffen nämlich überproportional gerade gesetzestreue Radfahrer, die sich gerade NICHT irgendwie durch den Verkehr schlagen...