eBay meldet jetzt dem Finanzamt?
Habe gehört eBay meldet jetzt dem Finanzamt, sobald man mehr verkauft. Ich würde die 2000€ Grenze, sowie die 30 Artikel aufs Jahr überschreiten.
Ich gehe davon aus, das ReBuy auch betroffen ist oder?
Aber wenn ich mir alle paar Monate einen neue Account erstelle, bevor ich die Grenzer überschreite, habe ich es doch schon umgangen.
wie soll das bitte alles funktionieren? Woher soll eBay oder rebuy meine SteuerID haben? Oder braucht es die garnicht?
Ich finde es sehr undurchsichtig. Vielleicht kann mich jemand aufklären.
Danke
8 Antworten
Ich würde die 2000€ Grenze, sowie die 30 Artikel aufs Jahr überschreiten.
Heißt also das für dich durch die jeweilige Plattform eine Meldung erfolgen muss, mehr nicht. Dies impliziert noch keine Steuerbarkeit der Einnahmen
Ich gehe davon aus, das ReBuy auch betroffen ist oder?
Genau
wie soll das bitte alles funktionieren? Woher soll eBay oder rebuy meine SteuerID haben? Oder braucht es die garnicht?
Name und Adresse reichen für ein halbwegs brauchbare Identifizierung durchs FA
Aber wenn ich mir alle paar Monate einen neue Account erstelle, bevor ich die Grenzer überschreite, habe ich es doch schon umgangen.
Nope, pro Person nicht pro Account
Ich finde es sehr undurchsichtig. Vielleicht kann mich jemand aufklären.
Auch weiterhin will das FA nicht deine Privaten Veräußerungen besteuern.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.
Um es kurz zu fassen:
Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.
war bei mir der Fall gewesen ist allerdings 12 Jahre Her als ich meine CD+DVD Sammlung aufgelöst habe. (rund 2000 Stück) . Ich wurde damals von jemand angehängt (unbekannt) und der stein kommt ins Rollen.
ich sollte damals 3.000€ Steuer nachzahlen, gottseidank habe ich alle Belege aufgehoben von den Artikeln wo ich gekauft habe.
Musste dann den Einkauf und Verkauf nachweisen am Schluss hatte ich riesen Verlust, Akte geschlossen. Die nächsten 5 Jahre musste ich dann immer noch meine Ebay verkäufe nachweisen.
Die Adresse liegt dem Finanzamt vor. alles wurde übermittelt ich habe die Akten eingesehen.
Danke für die Antworten… Aber es hört sich für mich immer noch nicht so richtig umsetzbar und logisch an.
Ein Beispiel: Würde jemand bei Kleinanzeigen einen Artikel inseriert, den über die selbe, nur einmal online gestellte “Dauerazeige” verkaufen oder besser gesagt vertreiben, im Chat verhandeln und über Paypal abkassieren ist es doch schon umgangen oder? Paypal muss nichts melden und Chats werden wohl kaum ausgewertet. Und das Finanzamt denkt der angebliche “private” Verkäufer hätte nur einen Artikel verkauft, weil es nur ein Inserat gab…
ich bin auf alle Fälle gespannt, was in diese Jahr daraus so wird… vielleicht ist es ja auch fairer, als ich denke.
Aber wenn ich mir alle paar Monate einen neue Account erstelle, bevor ich die Grenzer überschreite, habe ich es doch schon umgangen.
Nein, das gilt nicht pro Account, sondern pro Person, das würde Dir also nichts nützen.
wie soll das bitte alles funktionieren? Woher soll eBay oder rebuy meine SteuerID haben? Oder braucht es die garnicht?
Nein, Deine angegebenen Daten und das verifizierte Bankkonto reichen vollkommen aus.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Multi-Benutzerkonten hbei Ebay sind lt. Ebay-AGB unzulässig.
Deine Steuernummer braucht das Finanzamt nicht, um Dich zu identifizieren.
Multi-Benutzerkonten hbei Ebay sind lt. Ebay-AGB unzulässig.
Das ist falsch:
Du darfst bei eBay soviele Accounts haben, wie Du unterschiedliche Mailadressen hast.; ich habe z.B. 3 Accounts.
Dein Fall hat so gar nichts mit dem PStTG zu tun, das gilt nämlich erst seit dem 1.1.23