Wer hat kein Recht auf Asyl?

4 Antworten

Soweit ich weiß haben Menschen, die wegen Armut oder weil sie in ihrem Heimatland z.B. keine Arbeit mehr haben KEIN Recht auf Asyl, ein Recht auf Asyl haben dagegen Politisch Verfolgte bzw. Menschen, die in ihrem eigenen Land nicht mehr sicher sind aufgrund von Krieg, Naturkatastrophen (z.B. Millionen von Menschen in ein paar Jahrzehnten wenn der Klimawandel reinkickt) usw.

Woher ich das weiß:Recherche

Kein Recht hat, wer nicht als Einzelperson politisch verfolgt wird.

Kein Recht hat auch, wer aus einem sicheren Staat einreisen will. Leider missachtet die Merkel-Regierung dieses Gebot seit 2015 permanent, ein klarer Rechtsbruch.


abenhard17  15.11.2021, 17:14
Leider missachtet die Merkel-Regierung dieses Gebot seit 2015 permanent, ein klarer Rechtsbruch

Klare Fake News. Es wird nicht wahrer, nur weil dieser Unsinn ständig wiederholt wird.

Aus Ermessensgründen vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen, ist kein "Rechtsbruch". Es kann gar kein Rechtsbruch sein, da das Selbsteintrittsrecht ausdrücklich im Dublin III-Abkommen drinsteht.

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neinxdochxoh  15.11.2021, 18:55
@abenhard17

Nein. Das Selbsteintrittsrecht setzt immer eine individuelle Prüfung voraus. Merkel erklärte aber im Herbst 2015, dass ALLE Syrer ins Land gelassen werden sollen. Klarer Rechtsbruch.

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abenhard17  15.11.2021, 19:10
@neinxdochxoh
Das Selbsteintrittsrecht setzt immer eine individuelle Prüfung voraus

In welchem deutschen Gesetz oder in welcher EU-Verordnung steht das?

Merkel erklärte aber im Herbst 2015, dass ALLE Syrer ins Land gelassen werden sollen

Falsch. Es ging nur um Personen, die sich bereits auf der Balkan-Route befanden und dort "stauten". Aus humanitären und logistischen Gründen, und um unsere europäischen Nachbarn (u.a. Österreich) zu entlasten, ließ man diese Personen nach Deutschland weiterreisen.

Klarer Rechtsbruch

Nochmal: Dieser Unfug wird nicht dadurch wahr, dass man ihn oft genug wiederholt.

Die Praxis des Selbsteintrittsrechts wird nicht nur in der Dublin III-Verordnung erwähnt (Artikel 17, Verordnung (EU) Nr. 604/2013), sie ist auch gängige Praxis im deutschen Verwaltungsrecht, und in der deutschen Rechtsprechung etabliert. Es ist eine Ermessensentscheidung der deutschen Behörden (z.B. BAMF) oder wie 2015 der Bundesregierung höchstpersönlich, als oberste Chefin der Behörden.

Es gibt keinen Gesetzestext, der dies verbietet. Ergo ist es grober Unfug, von "Rechtsbruch" zu sprechen.

Welches "Recht" soll denn da gebrochen worden sein?

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Schnoofy  16.11.2021, 10:26

Unbelastet von jeglicher Kenntnis von internationalen Menschenrechten und Staats- und Verfassungsrecht kann man getrost jeden Blödsinn unendlich wiederholen.

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Leute die in ihrem Heimatland nicht aktiv verfolgt werden


abenhard17  15.11.2021, 17:16

Die haben dann allerdings ggf. ein Recht auf Subsidiären Schutz gemäß EU-Recht.

Das heißt dann zwar nicht "Asyl", de facto ist es aber das gleiche.

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Jäder dessen Leben durch die Geselschaft oder Politik in der Heimat bedroht ist und nicht über ein Sicheres Land einreist.