Wer Haftet wenn Kind auswärts übernachtet?
Mein Kind ist 13 und ist bei einem GB mit Übernachtung gewesen. Abends würde nach Erlaubnis von einem Elternteil, mit Feuerwerk Klasse 1 gespielt. Leider wurde durch meinem Kind die Häcke von Nachbarnhaus in Brand gesetzt. Laut dem Elternteil müssen wir jetzt dazu aufkommen, die verursachte Schäden tragen. Mir persönlich ist es nicht verständlich und dazu brauche ich auch dringend Hilfe, oder Rat. Stimmt das nicht so, dass die Eltern die Aufsichtspflicht übernehmen, wenn mein Kind auswärts übernachtet?
Bedanke mich für die Hilfe oder Rat im Voraus!
3 Antworten
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das dies mit Sicherheit keine Absicht war ist es damit gegessen, dass ihr den Schaden eurer Haftpflichtversicherung meldet.
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ja, damit ist die Diskussion beendet und der mögliche Schaden wir reguliert. Aber mal ganz ehrlich, welchen Schaden macht denn ein Knallfrosch an einer Hecke?
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Genau das Frage ich mich auch schon die ganze Zeit!
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aber das musst du ja nicht beurteilen. Du gibst es deiner Versicherung weiter, dann muss der Geschädigte einen Schadensbogen ausfüllen und dann entscheidet die Versicherung ob der Schaden korrekt ist oder nicht. Du hast deine Pflicht getan und mehr passiert nicht.
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Ich soll es an meine Versicherung melden, nicht er? Dies ist doch in seinem Haushalt passiert!
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aber dein Kind ist in deiner Versicherung versichert, nicht bei einer anderen Versicherung. Somit meldest du es deiner Versicherung. Sollten die der Meinung sein eine andere Versicherung ist zuständig kümmern die sich auch da drum.
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Naja, Eltern haften für ihre Kinder. So ist es leider. Allerdings fehlen hier die Beweise. Vielleicht war es auch das andere Kind, welches die Hecke in Brand gesetzt hatte. Möglicherweise will man dich jetzt über den Tisch ziehen rede mit deinen Sohn nochmal ganz in ruhe und frage ihn ob er es wirklich zu verschuldet hat.
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In welchem Sinne ist es gemeint wegen über Tisch zu ziehen?
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Das dein Sohn vielleicht gar nicht schuld hat, sondern das andere Kind.
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https://mlp.de/kundengruppen/finanzen-fuer-frauen/leben/kindergeburtstag/
Hier nach, sieht es doch nicht eindeutig aus, dass die Eltern für ihre Kinder haften!
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richtig lesen wäre gut:
...."Eltern haften für ihre Kinder – jeder kennt diesen Satz, doch die Realität sieht anders aus. Geben Sie Ihr Kind in die Obhut der gastgebenden Eltern, haben diese die Aufsichtspflicht. Wenn Ihr Kind also einen Schaden verursacht, haften die gastgebenden Eltern dafür, wenn sie ihre Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt haben."......
da müsste man schon den fall kennen um ne Aussage zu treffen wen dein kind aber fahrlässig gehandelt hat und man nicht davon ausgehen kann das die Eltern das verhindern könnten musst du wohl dafür aufkommen aber wie gesagt muss man schaun
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Unabhängig von der Rechtslage ist es in meinen Augen eine Selbstverständlichkeit, als Elternteil für Schäden aufzukommen, die die Kinder verursacht haben.
Meldet das einfach der Haftpflicht.
Also, er hat so ein Knallfrosch in der Hand gehabt und aus erschrecken in die Büsche geworfen. Meinen Sie muss ich an meine Versicherung melden?