Wer haftet bei reitbeteiligung?
Habe eine neue Reitbeteiligung und die besitzerin hat mir ein Blatt geschickt auf dem steht dass sie im Falle von Schaden keine Verantwortung trägt sondern ich. Sonst kannte ich nur den Reitbeteiligungsvertrag wo man da quasi mitversichert wurde. Muss ich dann im Falle eines Unfalls oder Schadens alles selber bezahlen?? Zb wenn ein Auto zu schaden kommt oder bei einem Unfall das Pferd?
5 Antworten
Genau das kann es bedeuten.
Eine RB kann durchaus als Haltergemeinschaft gewertet werden wenn man das so will.
So muss jeder Halter eine eigene Haftpflicht oder mit eingeschlossen sein. Es ist aber kein Eigenschaden versichert.
Das bedeutet Du bekommst keinen Schaden ersetzt den "Dein" Pferd bei Dir anrichtet. Musst aber den Schaden am Pferd oder Ausrüstung ersetzen.
Für dein Pferd hast du ja die Tierhalterhaftpflicht. Aber darin solltest du auch aufnehmen lassen, dass "Fremde" (zB eben die Reitbeteiligung) mitversichert sind, die auf deinem Pferd reiten und damit umgehen, denn wenn die RB evtl runterfällt und sich übelst verletzt, serviert sie dir ihre Rechnung. Genau für sowas ist die Versicherungserweiterung sinnvoll.☝
Exakt "fast" !!
.....wer nicht drauf achtet schaut dann dumm aus der Wäsche. Ich wollte es nur erwähnt haben 😉
Naja, die gängigen Versicherungen haben das überall mit drin 😅 fällt dir eine ein, die keine RB oder fremdreiter Versicherung mit dabei hat?
Meine. Hätte ich es damals nicht im optional dazugenommen hätte ich es nicht im Paket dringehabt.
Die meisten haben eine unentgeltliche Reitbeteiligung oder und Nutzung gelegentlich durch Fremdreiter mitversichert.
Nein, es geht nur um Schäden an dir oder deinem Eigentum.
Du solltest eine Unfallversicherung haben.
Das ist nichts ungewöhnliches.
Die Tierhaftpflicht bleibt beim Besitzer. Die kann nicht einfach „weitergegeben“ werden. Nur bei Fahrlässigkeit gibts Ausnahmen.
Obacht man kann auch ohne Tierhalterhaftpflicht da stehen. Je nach RB Vertrag.
Nicht alle versichern RB mit.
Genau das heißt es. Aber frag doch sonst einfach mal ob du über die Tierhalterhapfpflicht nicht mitabgesicherst werden kannst.
Das heißt eigentlich schon das du das selber bezahlen musst.
Erweiterung ist in dem Fall fast überall Standard.