Wer haftet bei Glatteis auf Parkplätzen?


27.11.2023, 23:42

ich bin im 1. Gang bei ca 20 km/h gefahren. Auf dem Parkplatz haben im Zeitraum von ca 30 min diverse andere Autos Schäden Verursacht da einige gegen/in die Hecke oder gegen den Randstein gerutscht sind.

7 Antworten

Wenn man sich ans Steuer setzt sollte man grundsätzlich so fahren, dass nichts passieren kann. Dementsprechend passt man seine Fahrweise auch immer den Gegebenheiten an und das ist so auch in der StVO festgehalten.

Wenn du jetzt auf einem Parkplatz ins Rutschen gerätst und dadurch einen Sachschaden verursachst, dann musst du natürlich auch für diesen Schaden aufkommen. Wobei man da eigentlich froh sein sollte wenn es nur ein Sachschaden ist, fährst eine Person um kannst ja auch nicht argumentieren "da war aber nicht geräumt oder gestreut". Am Ende ist es die Fahrweise und es gibt auch Wetterlagen die ein Weiterfahren verhindern, man also nicht mehr losfährt.

Wenn der Parkplatz nicht geräumt/gestreut ist und das Risiko eines Unfalls zu hoch ist, dann bleibt man stehen bis dieses Risiko auf ein annehmbares Maß abgefallen ist. Das Risiko ist hier deine Entscheidung da du der Fahrzeugführer bist, aber man muss als Fahrzeugführer natürlich auch die Konsequenzen tragen wenn man das Risiko falsch eingeschätzt hat.

Du bzw. deine Versicherung muss in diesem Fall den entstandenen Sachschaden begleichen (also der Baum > fremdes Eigentum), was den Schaden an deinem (Eigentum) Fahrzeug betrifft wäre eine Vollkasko nötig, alternativ kommt das nötige Geld für die Reparatur aus dem eigenen Geldbeutel.

Nö. Du haftest, Fahrweise nicht angepasst und vermutlich noch Sommerreifen.

Haftbar für Baum und Auto ist der Unfallverursacher, also Du. Wem hast Du das denn gemeldet? Ich hoffe Du hast Dich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt, das wird teuer.


Daniel1702Go 
Beitragsersteller
 27.11.2023, 23:44

Habe den Schaden dem Filialleiter gemeldet. Er meinte er wird es der Versicherung melden und wenn er mehr weiß ruft er an.

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matrix791  28.11.2023, 00:26
@Daniel1702Go

das Hast du sehr Vorbildlich gemahct- jetzt bleibt der Grundstückseigentühmer mal nicht auf dem Schaden sitzen.

Ja die Versicherunf wird sich ebi dir melden- die Rechnung zu stellen.

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Nein der Besitzer muss nicht haften. Wenn du keine Vollkasko hast, zahlst du selbst.

So einen Parkplatz nutzt du auf eigenes Risiko