Wer bezahlt die Abtreibung als Schüler ?
Hallo,
ich stell die Frage in Namen meiner Freundin. Meine Freundin ist 19 Jahre und macht momentan eine Schulische Ausbildung. Sie verdient daher kein eigenes Geld. Sie vermutet dass sie schwanger ist da sie 2 Wochen überfällig ist.. sie hat nächste Woche eine Frauenarzttermin sie hat sich aber jetzt schon Gedanken darüber gemacht da wenn sie schwanger sein sollte, für sie nur eine Abtreibung in Frage kommt. Eine Abtreibung kostet ja etwas aber da sie kein eigenes Einkommen hat wird sie dies nicht bezahlen können. Werden ihr die Kosten übernommen?
5 Antworten
Werden ihr die Kosten übernommen?
Aus meiner Sicht - eher bedauerlicherweise. Das heißt aber nicht dass ich hier in irgendeiner Form die Abtreibung verteufeln möchte. Diese Kosten sollten seitens der KK nur auf Darlehensbasis erbracht werden. Speziell im Hinblick darauf, dass Versicherte unter 20 die Pille kostenfrei erhalten.
Die Kosten werden ohne "Indikation" (medizinische oder kriminologische) nicht von der Krankenkasse übernommen.
Verfügt eine Schwangere allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen, muss muss lediglich der Antrag auf Kostenübernahme bei einer Krankenkasse gestellt werden. Für die Kosten kommt das Bundesland, in dem sie lebt, auf (auch z.B. bei privat versicherten).
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zurzeit die Kosten für die Pille bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Ab dem 20. Geburtstag muss die Pille selbst gezahlt werden.
Hallo
Sie soll doch als erstes mal einen Schwangerschaftstest machen und nur wenn der positiv ist, die Schwangerschaft durch einen Frauenarzt bestätigen lassen.
Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen auf Antrag, wenn sie kein Einkommen hat. Der Antrag muss vor der Abtreibung gestellt werden.
Zudem muss sie einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia vereinbaren. Eine Abtreibung ist mit einer Bedenkfrist von 3 Tagen danach möglich.
Ich wünsche ihr alles Gute.
Freundlichen Gruss
tm
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch (Fristenregelung mit Beratung) keine Kassenleistung, jedoch werden die Kosten der ärztlichen Behandlung während der Schwangerschaft und der Nachbehandlung von Komplikationen von der Krankenkasse übernommen.
Hingegen werden die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder kriminologische Indikation zugrunde liegt, von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Verfügt die Frau allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.142 € netto) kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Alles Gute für dich!
Was ist wenn sie unter 18 ist? Meine Freundin ist grad im Nebenzimmer und der Test ist nicht eindeutig negativ, zählt das Nettoeinkommen für den ganzen Haushalt also auch die Mutter?
Verfügt die Frau allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.142 € netto) kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Das gilt unabhängig vom Alter und selbstverständlich nur das Einkommen der Frau.
Das bezahlt die Krankenkasse.
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation keine Kassenleistung.
Aha, na das wusste ich nicht, da ich nie einen habe vornehmen lassen.
Sie ist ja wohl krankenversichert.
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch (Fristenregelung mit Beratung) keine Kassenleistung.
Das stimmt so nicht ich selbst bin 18 und muss die Pille selbst bezahlen.