Wer bezahlt die Abtreibung als Schüler ?

5 Antworten

Hallo

Sie soll doch als erstes mal einen Schwangerschaftstest machen und nur wenn der positiv ist, die Schwangerschaft durch einen Frauenarzt bestätigen lassen.

Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen auf Antrag, wenn sie kein Einkommen hat. Der Antrag muss vor der Abtreibung gestellt werden.

Zudem muss sie einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia vereinbaren. Eine Abtreibung ist mit einer Bedenkfrist von 3 Tagen danach möglich.

Ich wünsche ihr alles Gute.

Freundlichen Gruss

tm

Woher ich das weiß:Recherche

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch (Fristenregelung mit Beratung) keine Kassenleistung, jedoch werden die Kosten der ärztlichen Behandlung während der Schwangerschaft und der Nachbehandlung von Komplikationen von der Krankenkasse übernommen.

Hingegen werden die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder kriminologische Indikation zugrunde liegt, von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Verfügt die Frau allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.142 € netto) kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Jarouf2006  08.03.2024, 19:52

Was ist wenn sie unter 18 ist? Meine Freundin ist grad im Nebenzimmer und der Test ist nicht eindeutig negativ, zählt das Nettoeinkommen für den ganzen Haushalt also auch die Mutter?

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isebise50  08.03.2024, 23:22
@Jarouf2006
Verfügt die Frau allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.142 € netto) kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Das gilt unabhängig vom Alter und selbstverständlich nur das Einkommen der Frau.

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Sie ist ja wohl krankenversichert.


isebise50  08.10.2018, 18:40

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch (Fristenregelung mit Beratung) keine Kassenleistung.

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Das bezahlt die Krankenkasse.


isebise50  08.10.2018, 18:40

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation keine Kassenleistung.

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Leseratte87  08.10.2018, 21:17
@isebise50

Aha, na das wusste ich nicht, da ich nie einen habe vornehmen lassen.

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Werden ihr die Kosten übernommen?

Aus meiner Sicht - eher bedauerlicherweise. Das heißt aber nicht dass ich hier in irgendeiner Form die Abtreibung verteufeln möchte. Diese Kosten sollten seitens der KK nur auf Darlehensbasis erbracht werden. Speziell im Hinblick darauf, dass Versicherte unter 20 die Pille kostenfrei erhalten.


Jessij1699 
Beitragsersteller
 07.10.2018, 16:08

Das stimmt so nicht ich selbst bin 18 und muss die Pille selbst bezahlen.

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wilees  07.10.2018, 16:41
@Jessij1699

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zurzeit die Kosten für die Pille bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Ab dem 20. Geburtstag muss die Pille selbst gezahlt werden.

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isebise50  08.10.2018, 18:39

Die Kosten werden ohne "Indikation" (medizinische oder kriminologische) nicht von der Krankenkasse übernommen.

Verfügt eine Schwangere allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen, muss muss lediglich der Antrag auf Kostenübernahme bei einer Krankenkasse gestellt werden. Für die Kosten kommt das Bundesland, in dem sie lebt, auf (auch z.B. bei privat versicherten).

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