Kostet die abtreibung mit 14 etwaa?

5 Antworten

Frauen unter 18 Jahre dürfen einen Schwangerschaftsabbruch auch ohne Wissen bzw. Einwilligung der Eltern durchführen lassen, wenn die nötige geistige Reife gegeben ist. Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16 vorausgesetzt.

Wenn ein Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt vielleicht die Zustimmung der Eltern oder zumindest von einem Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Fristenregelung mit Beratung keine Kassenleistung, jedoch werden die Kosten der ärztlichen Behandlung während der Schwangerschaft und der Nachbehandlung von Komplikationen von der Krankenkasse übernommen.

Hingegen werden die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder kriminologische Indikation zugrunde liegt, von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Je nach Art des Eingriffs (medikamentöse oder eine operative Abtreibung in örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose) sind die Kosten unterschiedlich hoch. Die Kosten, die durch eine Abtreibung verursacht werden, betragen zwischen 300 und 800 Euro.

Verfügt die Frau allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.216 € netto) kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Alles Gute für dich!

Da haben die Eltern schon noch mitzureden - für den Eingriff ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig.

Und wenn es medizinisch notwendig ist, zahlt das die Krankenkasse

Es kommt drauf an. In den meisten Fällen wird eine Abtreibung sowieso von der Krankenkasse gezahlt. Allerdings muss sie erst mal rechtlich genehmigt werden. Ohne geprüften Grund, z. B. gesundheitlich, psychisch oder finanziell, darf man nicht abtreiben. Wenn man es doch macht, ist dies strafbar.


isebise50  24.08.2019, 14:20
In den meisten Fällen wird eine Abtreibung sowieso von der Krankenkasse gezahlt.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Fristenregelung mit Beratung keine Kassenleistung, jedoch werden die Kosten der ärztlichen Behandlung während der Schwangerschaft und der Nachbehandlung von Komplikationen von der Krankenkasse übernommen.

Hingegen werden die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder kriminologische Indikation zugrunde liegt, von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Verfügt die Frau allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.216 € netto) kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Allerdings muss sie erst mal rechtlich genehmigt werden.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

Es gibt niemanden, der die Gründe gewichtet oder darüber entscheidet, ob die Gründe "gerechtfertigt" sind und ob sie "ausreichend" sind für einen Schwangerschaftsabbruch.

1
Gungrasshopper  22.08.2019, 22:02

Ich vermute mal, Du wohnst nicht in Deutschland!

0
FraNeko  23.08.2019, 00:09
@Gungrasshopper

Doch, und genau so habe ich es im privaten sowie im Schulischen Bereich erfahren.

0
Gungrasshopper  23.08.2019, 00:19
@FraNeko

Eine Frau, die abtreiben möchte, muss zwar eine Beratung machen, aber sie muss keine Begründung abgeben. Es sei denn, die Abtreibung findet ab der 13 Schwangerschaftswoche statt. Dann darf nur noch aus medizinischen Gründen abgetrieben werden, aber nicht aus finanziellen.

0
FraNeko  23.08.2019, 11:08
@Gungrasshopper

Das mit der begrenzten Zeit ist mir klar. Allerdings muß trotzdem ein Grund vorliegen. Die Beratung ist ja dafür da, diesen Grund mit der Frau zu erarbeiten und auszudiskutieren.

0

Hat eine Frau nur ein geringes oder gar kein Einkommen und auch kein kurzfristig verwertbares Vermögen, hat sie unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für den Abbruch. [...] Die Einkommensgrenze liegt bei monatlich 1216 Euro (Stand Juli 2019). Sie erhöht sich um 288 Euro, wenn minderjährige Kinder mit im Haushalt leben. Auch wenn die Kosten für die Unterkunft 356 Euro überschreiten, ist ein Zuschuss bis zu ebenfalls 356 Euro möglich. [...] Liegt eine medizinische oder kriminologische Indikation für einen Schwangerschafts-abbruch vor, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/kosten-schwangerschaftsabbruch/

Das Einverständnis der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten ist im übrigen nicht zwingend notwendig, sofern der behandelnde Arzt die Jugendliche als reif und einsichtsfähig einschätzt: https://www.profamilia.de//?id=2644

Kosten zwischen 300 und 800 Euro! Kosten werden abhängig vom Einkommen und der Art der Krankenkasse (privat oder gesetzlich) von der Krankenkasse bezahlt. Ohne Einwilligung der Eltern wird es nicht gehen!