Wer bekommt was/ was ist fair/ wie muss ich handeln/ rechtlich?

mjutu  22.08.2024, 00:42

Nur so nebenbei: Der Ausdruck lautet "und zwar", nicht "unswar".

Destina262 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 00:42

Wow danke hat mir richtig geholfen jetzt

3 Antworten

Wenn man heiratet und keine Ehevertrag abschließt, gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft: Alles, was neu erworben wird oder sich als Guthaben anhäuft, gehört beiden zur Hälfte. Bei der Trennung erstellt man eine Liste der Werte und teilt hälftig auf. Wenn einer die Einrichtung ganz behalten will, muss er den halben Wert ausbezahlen.

Wenn dein Verlobter im Streit damit droht, dich ohne Ausgleich bei einer Trennung alleine zu lassen, steht er rechtlich schlecht da. Schlimmer ist aber, dass es eine ausgesprochen gemeine Drohung ist. Als Ehepartner ist man verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zur Seite zu stehen. Selbst wenn du ausziehst, ist er noch unterhaltspflichtig, falls er mehr verdient als du.

Wenn du Belege hast, dass du die Sachen gekauft hast, kannst du die einklagen.

...ich mich von der Wohnung verziehen kann und er dort bleibt mit den Sachen

Bei so einem Typen wäre ich sehr vorsichtig und würde definitiv auf einen Ehevertrag bestehen (wenn ich den überhaupt heiraten würde...).


Destina262 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 00:50

Es läuft ja alles auf mein Konto und die Verträge sind ja auf meinen Namen.

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Mogli333  22.08.2024, 01:38
@Destina262

Dann kopiere noch vor der Hochzeit alle Dokumente, Rechnungen usw., welche deinen alleinigen Erwerb bestätigen, und deponiere die Originale bei deinen Eltern, kann ich dir bei so einem Verlobten nur raten.

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Meist ist es so, dass nur der Besitz aufgeteilt wird, der nach der Ehe angeschafft wurde. Alles war dir vor der Ehe gehörte, ist deins. Wenn du die Einrichtung bezahlt hast, und ihr noch nicht verheiratet seid, dann gehört es dir.

Was die Wohnung angeht: Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, dann ist die Regel, dass die Wohnung verkauft wird, und der Erlös 50:50 aufgeteilit wird.


mjutu  22.08.2024, 00:56

Die beiden sind verlobt. Dann können Käufe auch rechtlich so gesehen werden, dass sie für das erfolgreiche Schließen der Ehe gedacht sind. Wenn die Ehe nicht zustande kommt, gibt es sogar Chancen Geschenke zurückzuverlangen.

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Destina262 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 00:52

Es ist eine Mietwohnung die wir schon seid einigen Monaten bezahlen, eher gesagt er.
die Finanzierungen laufen auf meinen Namen und die Verträge logischerweise auch. Noch sind wir nicht verheiratet, erst in 4 Monaten. Die Finanzierungen laufen schon

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Destina262 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 00:59
@mjutu

Er bezahlt die Wohnung, nicht die Finanzierungen

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Danny59  22.08.2024, 01:02
@Destina262

Verstehe ich nicht - was heißt "Finanzierung", und was genau heißt, dass er die Wohnung bezahlt? Ist die Finanzierung die Hypothek und er zahlt den Eigenanteil?

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Destina262 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 01:05
@Danny59

Die Wohnung haben wir schon zur Miete da diese ab sofort verfügbar war und wir diese Wohnung unbedingt wollten. Er bezahlt mit seinem eigenen Geld die Wohnung wo in einigen Monaten leben werden. Küche, Möbel und Elektrogeräte haben wir bereits gekauft und die laufen auf meinen Namen und werden von meinem Konto abgebucht. ( Finanzierung - auf raten )

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Danny59  22.08.2024, 01:11
@Destina262

Wenn ihr noch nicht verheiratet seid, und es schon so anfängt, ist das kein gutes Zeichen für eine längerfristige Bindung.

Ich würde dir anraten, wenn du ihn wirklich heiraten willst, auf einen Ehevertrag zu bestehen, in dem genau geregelt ist, was wer im Falle einer Trennung/Scheidung bekommt. Dann bist du deine Sorgen los.

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