Wenn sich ein Jugendlicher gegen eine Festnahme wehrt und die Polizei beim Gerangel seine feste Zahnspange kaputt macht, wer bezahlt dann die Reparatur?

7 Antworten

Er, genauso wie er für die mõglicherweise entstandenen Verletzungen der Beamten zu Rechenschaft gezogen wird.

§ 113 StGB

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hallo Haifischzahn,

eine theoretische Frage, wie immer ;-)

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Es gibt keinen Grund ein Gerangel mit der Polizei zu haben. Wenn das doch sein sollte, dann bezahlt man den verursachten Schaden selbstverständlich selbst.

Und bei einem "Gerangel" passiert der Zahnspange sicher nichts. Das muss dann schon in der Qualität einer ausgewachsenen Kneipenschlägerei sein.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Die Gemeinschaft der (Kranken-)Versicherten.

Aber wie sollte die kaputt gehen?

Gruß S.


haifischzahn 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 23:57

Beim Griff an den Kopf.

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Sirius66  09.08.2024, 09:40
@haifischzahn

Eine feste Zahnspange? Bein Griff an den Kopf?

Halte ich für unmöglich.

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haifischzahn 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 09:51
@Sirius66

Von vorne kommen die fix mit Handschuhen an den Mund und dann knack

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Der Jugendliche weil das ja nicht passiert wäre, hätte er einfach kooperiert. Das zahlt dann auch keine Versicherung mehr wegen grober Fahrlässigkeit.

Der Jugendliche. Und er bekommt noch Nr Anzeige wegen dem Wiederstand/ Angriff auf Vollstreckungsbeamte!


haifischzahn 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 19:55

Ist die kaputte Zahnspange keine Sachbeschädigung ?

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SevSnape  09.08.2024, 10:35
@haifischzahn

Nein, das Ziel war hier ja nicht die Zahnspange zu beschädigen. Und eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht!

Allerdings könne man in die Körperverletzung reinkommen (da wird man bei Gerangel mit der Polizei wohl sowieso drin landen). Die Körperverletzung ist erfüllt, wenn etwas dauerhaft mit dem Körper verbunden ist. Inwiefern die Zahnspange da reinfallen, weiß ich nicht, gut möglich, dass das im Einzelfall bewertet werden muss. Da aber mit Sicherheit irgendwo Schmerzen verspürt wurden, ist die KV/ fahrlässige KV (kommt auch den Sachverhalt an) auf jeden Fall erfüllt.

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